„Nicht hinnehmbar“: Fragen zur U5 bleiben seit Monaten unbeantwortet
Vor 17 Wochen hat Martina Lütjens, CDU-Bezirksabgeordnete in Hamburg-Nord eine Anfrage an den Bezirk gestellt. Sie wollte gemeinsam mit anderen Abgeordneten wissen, welche Verkehrsbeeinträchtigungen durch den Bau der U5 zu erwarten sind. Eigentlich gibt es für die Beantwortung solcher Anfragen Fristen – doch in diesem Fall hält sich offenbar niemand daran. Warum?
Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und die Bezirksabgeordneten dürfen in öffentlichen Angelegenheiten Anfragen an den Senat und die Bezirke stellen, um sich über aktuelle Vorgänge auf dem Laufenden zu halten. Das Fragerecht ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.
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Vor 17 Wochen hat Martina Lütjens, CDU-Bezirksabgeordnete in Hamburg-Nord eine Anfrage an den Bezirk gestellt. Sie wollte gemeinsam mit anderen Abgeordneten wissen, welche Verkehrsbeeinträchtigungen durch den Bau der U5 zu erwarten sind. Eigentlich gibt es für die Beantwortung solcher Anfragen Fristen – doch in diesem Fall hält sich offenbar niemand daran. Warum?
Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und die Bezirksabgeordneten dürfen in öffentlichen Angelegenheiten Anfragen an den Senat und die Bezirke stellen, um sich über aktuelle Vorgänge auf dem Laufenden zu halten. Das Fragerecht ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.
Anfrage zu Bauarbeiten der U5
Martina Lütjens wartet nun bereits seit 17 Wochen auf die Beantwortung ihrer Anfrage. Insgesamt elf Fragen hat sie in dem Dokument formuliert. Unter anderem möchte sie wissen, mit welchen Einschränkungen im Rahmen des Baus der U5-Haltestelle Barmbek Nord gerechnet werden muss.
Je nach Umfang der Anfrage gilt laut Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) für eine kleine Anfrage eine Antwortfrist von acht Arbeitstagen, für große Anfragen eine Frist von einem Monat. Wenn die Anfrage an eine Behörde übermittelt werden muss, hat diese ab Eingang sechs Wochen Zeit zur Beantwortung.
Mit 17 Wochen sind in diesem Fall sämtliche Fristen längst überschritten.
Fristen offenbar ohne Konsequenzen
Konsequenzen gibt es bei einer Überschreitung der Frist aber offensichtlich keine: „Sanktionen für den Fall einer verspäteten Beantwortung sieht das BezVG nicht vor“, heißt es aus der Behörde für die Bezirke. Generell gelte jedoch, dass das Informationsrecht der Mitglieder der Bezirksversammlungen dem Senat und den Bezirksämtern ein wichtiges Anliegen sei, daher werde stets eine fristgerechte Beantwortung angestrebt.
„Für mich ist dieses Verhalten nicht hinnehmbar“, sagt Bezirkspolitikerin Lütjens. „Wir werden in unserer politischen Arbeit blockiert. So etwas können wir nicht tolerieren. Ich fordere den grünen Verkehrssenator auf, endlich seine Verwaltung auf Zack zu bringen.“
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Immerhin: Auf Nachfrage der MOPO hieß es am Freitag vergangener Woche aus dem Bezirk Nord, dass nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde die Antwort der Drucksache „in der kommenden Woche vorliegen“ soll. Am Montag lag der CDU-Politikerin auf MOPO-Nachfrage noch keine Antwort vor.