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  • Mutter und Tochter beim Homeschooling (Symbolbild).
  • Foto: imago images/Science Photo Library

Bezahlter Corona-Sonderurlaub: So bekommen Hamburger Eltern Geld fürs Homeschooling

Die Kinder während der Schul- und Kitaschließung zu Hause betreuen und unterrichten: Dafür können betroffene Eltern bezahlten Sonderurlaub nehmen. Die MOPO erklärt, wie das in Hamburg funktioniert.

Ende Dezember wurde die entsprechende Änderung im Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Demnach haben Eltern auch dann ein Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen, wenn in den Schulen lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt wird – so, wie es bis Ende Januar in Hamburg der Fall ist. Zuvor war die Voraussetzung für die Zahlung, dass die Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt oder dass Schule beziehungsweise Kita von den Behörden geschlossen wurden.

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Eltern, die nach den Ferien mit ihren Kindern zu Hause bleiben und dort nicht im Homeoffice arbeiten, bekommen 67 Prozent des Nettoeinkommens vom Staat. Das Maximum liegt bei 2016 Euro pro Monat. Das Geld gibt es also selbst dann, wenn es an der Schule eine Notbetreuung gibt beziehungsweise einen Hybridunterricht auf Distanz.

Geld fürs Homeschooling: Corona-Sonderurlaub für Hamburger Eltern

Anspruchsberechtigt sind alle erwerbstätigen Eltern von Kindern bis zwölf Jahren oder von Kindern mit Behinderungen. Bei Paaren stehen sowohl dem Vater als auch der Mutter jeweils zehn Wochen bezahlter Sonderurlaub zu. Alleinerziehende können 20 Wochen beantragen. 

Voraussetzungen sind aber unter anderem, dass es keine andere Möglichkeit der Betreuung, etwa durch ein Familienmitglied gibt, und dass der betreuende Elternteil kein Kurzarbeitergeld bezieht.

Diesen bezahlten Sonderurlaub zwecks Kinderbetreuung müssen die Eltern zunächst mit dem Arbeitgeber besprechen. Er zahlt dann das Gehalt – beziehunsgweise einen Teil davon – weiter und holt sich das Geld von der Stadt zurück. Den Antrag darauf gibt es im Serviceportal der Stadt.

Entschädigung für Corona-Verdienstausfall: Nach sechs Wochen neuer Antrag

Wer länger als sechs Wochen zu Hause bleiben muss, muss als Arbeitnehmer selbst einen Folgeantrag stellen. Das Verfahren dafür ist laut dem für Gesundheitsfragen zuständigen Bezirksamt Altona noch in Arbeit. Dringenden Bedarf gibt es im Moment aber ohnehin noch nicht. „Konkrete Anträge sind im Bezirksamt Altona noch nicht bekannt“, sagt Pressesprecher Mike Schlink der MOPO.

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Bis der Arbeitgeber das Geld für die Lohnfortzahlung an seine Mitarbeiter auf dem Konto hat, vergehen nach Schlinks Angaben etwa zwei bis drei Wochen – „allerdings aufgrund der steigenden Antragszahlen und der neuen Möglichkeiten beim Homeschooling mit ansteigender Tendenz.“

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