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  • Das wünschen sich alle: Im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten.
  • Foto: Torsten Borchers

Betriebliche Altersvorsorge: Mit Plus vom Staat das Beste fürs Alter rausholen

Mit Förderungen Schritt für Schritt den gewohnten Lebensstandard halten

Im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten – das wünschen sich doch alle! Leider erschwert die anhaltende Niedrigzinsphase es zunehmend, effektiv Vermögen aufzubauen und insbesondere fürs Alter vorzusorgen. „Wir zeigen Ihnen gern, welche Möglichkeiten dennoch funktionieren und welche staatlichen Zuschüsse es gibt“, sagt Stefanie Solbach, Vorsorge-Expertin bei der Haspa. „Für Arbeitnehmer ist besonders die betriebliche Altersvorsorge interessant. Denn hier gibt es neben dem Plus vom Staat auch noch Zuschüsse des Arbeitgebers.“

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ist gesetzlich verankert. Arbeitnehmer wandeln hierbei Teile Ihres Bruttogehaltes z.B. in eine Direktversicherung um. Auf diese Weise sparen sie Steuern und Sozialabgaben. Auf der Seite des Arbeitgebers führt dies ebenfalls zu niedrigeren Abgaben, die er in Höhe von bis zu 15 Prozent (oder höher, falls tariflich oder vertraglich anders gestaltet) als Beitragszuschuss an den Arbeitnehmer weitergeben muss.

„Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, für ein zusätzliches monatliches Einkommen als Rentner oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen“, empfiehlt die Expertin. „Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen auf Wunsch auch andere Möglichkeiten für eine geförderte Altersvorsorge auf.“ Noch ein Tipp: Wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch seinen Arbeitgeber hat, kann auch diese in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen.

Auf Wunsch kann übrigens die ganze Familie mit abgesichert werden – auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit. „Und falls Sie dauerhaft oder vorrübergehend arbeitslos werden sollten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Ansparphase Hartz-IV-sicher. Eingezahlte Beiträge dürfen also nicht angerechnet werden und bleiben für Sie erhalten“, informiert Solbach.

Ein weiterer Vorteil: Die Leistungen aus dieser Form der Altersvorsorge werden erst bei der Auszahlung versteuert. Und in der Regel ist der Steuersatz während der Rentenbezugszeit geringer als während des Erwerbslebens.

„Bauen Sie sich Schritt für Schritt das Fundament für Ihren gewohnten Lebensstandard fim Alter auf – gemeinsam mit den Ihnen zustehenden Förderungen. Wir zeigen Ihnen, wie einfach das ist. Vereinbaren Sie noch morgen einen Termin in Ihrer Haspa-Filiale in der Nähe und informieren Sie sich online unter www.haspa.de/vorsorge“, rät Solbach.