Bestechung mit Franzbrötchen? Hamburger muss krasse Summe zahlen
Franzbrötchen und Kaffee brachten Mehmet K. auf die Anklagebank des Amtsgerichtes. Er wollte mit dem Gebäckstück zwei Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr bestechen, so der Vorwurf. Sie sollten ein Knöllchen für verbotenes Parken zurückziehen. Doch der Angeklagte bestreitet das. Er habe den korpulenten Knöllchen-Verteiler mit dem Franzbrötchen-Angebot nur etwas provozieren wollen.
Haben die Ordnungshüter K. also verleumdet? Sitzt er, ohne dass er etwas Böses getan hat, an diesem Morgen auf der Anklagebank im Altonaer Amtsgericht? „Ich habe in keiner Weise jemanden bestochen“, sagt K. (32) und hebt seine Augenbrauen.
Franzbrötchen und Kaffee brachten Mehmet K. auf die Anklagebank des Amtsgerichtes. Er wollte mit dem Gebäckstück zwei Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr bestechen, so der Vorwurf. Sie sollten ein Knöllchen für verbotenes Parken zurückziehen. Doch der Angeklagte bestreitet das. Er habe den korpulenten Knöllchen-Verteiler mit dem Franzbrötchen-Angebot nur etwas provozieren wollen.
Haben die Ordnungshüter K. also verleumdet? Sitzt er, ohne dass er etwas Böses getan hat, an diesem Morgen auf der Anklagebank im Altonaer Amtsgericht? „Ich habe in keiner Weise jemanden bestochen“, sagt K. (32) und hebt seine Augenbrauen.
Mehmet K. ist Verkäufer durch und durch: weißes Hemd, graue Jeans, beigefarbener Mantel, flotte Rede. Normalerweise sind es Versicherungen, heute versucht er seine Version der Wahrheit zu verkaufen. Er brauche keinen Verteidiger. Die Aussage der Beamten stimme nicht. Er verstehe ja, dass sie in einem Team spielen. Er sei auch ein Teamplayer. Aber diese falsche Behauptung sei dann doch zu viel des Guten.
Hamburg: 32-Jähriger wegen Bestechung angeklagt
„Die Sache hat sich hochgeschaukelt“, versucht der 32-Jährige der Richterin zu erklären. Er habe seine Frau zum Arzt gebracht und dafür im Halteverbot geparkt. Als er wieder zu seinem Auto kam, sei er auf den Knöllchenschreiber S. getroffen. Er habe gefragt, ob der ihm ein „Knöllchen“ verpasst habe. Als der dies bejahte, habe K. wissen wollen, ob man da noch etwas machen könne, und zu diskutieren begonnen. Doch der Strafzettel sei da schon im elektronischen System gemeldet gewesen. „Die Sache war da schon durch, sie konnten nichts mehr ändern. Da erst bot ich das Franzbrötchen und den Kaffee an.“
Und warum? Er habe sticheln wollen, sagt Ertekin K. Er sei genervt gewesen. Seiner Frau ging es nicht gut, das habe ihn belastet. Der Mitarbeiter, der ihn abgezettelt habe, ist korpulent. Deshalb, so K., habe er gesagt: „Sie sehen aus, als würden Sie Franzbrötchen mögen.“ Das sei provokativ gemeint gewesen, er entschuldige sich. Aber Bestechung? Nein. Und letztendlich sei der Ordnungshüter ja auch provokativ und herrisch aufgetreten. „Aber dann hab ich ein bisschen Angst bekommen, dass er beleidigt ist, und habe dem Dünneren auch ein Franzbrötchen angeboten.“
Amtsgericht Altona: Angeklagter verteidigt sich selbst
Der Zeuge S., im Auftreten Bilderbuch-Behördenmitarbeiter, spricht mit ruhiger Stimme und schildert den Vorfall anders. Wenn er der Staatsanwältin oder Richterin beipflichtet, nutzt er nur ein Wort: „Korrekt.“ Er habe an der Ottenser Hauptstraße mit seinem Kollegen geparkte Fahrzeuge kontrolliert. An das Gespräch mit dem Angeklagten erinnert er sich so: Als er K. bestätigte, dass er einen Strafzettel ausgestellt habe, habe dieser angeboten, ihm in der Bäckerei einen Kaffee zu kaufen. S. habe abgelehnt und ihn belehrt: „Das ist Bestechung.“ Doch K. habe nicht lockergelassen – trotz mehrfacher Belehrungen.
Der Angeklagte gibt sich fassungslos: „Glauben Sie wirklich, dass ich Sie mit einem Franzbrötchen und Kaffee bestechen wollte?“ S. antwortet ruhig: „Sie sind unbelehrbar. Sie haben das Angebot immer wiederholt, trotz unserer Belehrungen.“ Hat ihn das Franzbrötchen provoziert?, fragt die Richterin. „Nein“, antwortet der Zeuge. „Mir wäre aber lieb gewesen, wenn er keine Angebote gemacht hätte. Dann wäre es anders gelaufen.“ Er hätte den Fall dann nicht zur Anzeige gebracht. Sein Kollege bestätigt die Version im Zeugenstand.
Prozess: K. will in Berufung gehen
„Das ist ein kurioser Fall“, bringt es die Staatsanwältin auf den Punkt. Sie hält den Angeklagten für schuldig. Genau wie die Richterin. Man müsse dem Angeklagten zugutehalten, dass er geständig war und sich für die Provokation entschuldigt habe. Dennoch: Kaffee und Franzbrötchen anbieten im Austausch für ein gestrichenes Knöllchen, das ist Bestechung. Ihr Urteil: 30 Tagessätze à 60 Euro. Ein mildes Urteil, findet die Richterin.
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K. sieht das anders. Er ist wütend. „Ich habe nichts gemacht. Ich komme mir echt verarscht vor!“ Er könne es nicht fassen: Man sei in der Pandemie, viele kämpften um ihre Existenzen und hier rede man über Franzbrötchen. 1800 Euro. „Wie soll ich das meiner Frau erklären?“ K. will in Berufung gehen.