„Besonders dreist”– Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für Osterburg
„Besonders dreist“, nannte die Staatsanwältin das Verhalten von Michael Osterburg. Im Prozess gegen den Ex-Bezirksfraktionschef der Grünen in Hamburg-Mitte wurden am Freitag am Hamburger Landgericht die Schlussplädoyers gehalten. Der 55-Jährige hatte zwei Tage zuvor gestanden, dass er mehr als 26.000 Euro aus der Fraktionskasse für private Zwecke wie Restaurantbesuche ausgab. Am Freitag sorgte er dann noch für eine Überraschung und äußerte sich persönlich.
„Besonders dreist“, nannte die Staatsanwältin das Verhalten von Michael Osterburg. Im Prozess gegen den Ex-Bezirksfraktionschef der Grünen in Hamburg-Mitte wurden am Freitag am Hamburger Landgericht die Schlussplädoyers gehalten. Der 55-Jährige hatte zwei Tage zuvor gestanden, dass er mehr als 26.000 Euro aus der Fraktionskasse für private Zwecke wie Restaurantbesuche ausgab. Am Freitag sorgte er dann noch für eine Überraschung und äußerte sich persönlich.
„Um es umgangssprachlich zu sagen: Der Angeklagte hat das Fraktionskonto schlicht leergeräumt“, sagte die Staatsanwältin. Osterburg habe nicht aus einer Notlage heraus gehandelt, sondern um sich „einen Luxus zu finanzieren“. Dem Ex-Grünen wird gewerbsmäßige Untreue, teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung in rund 100 Fällen vorgeworfen, die zwischen 2015 und 2019 stattfanden.
Osterburg: Gericht stellt Anklage in mehreren Fällen ein
Osterburg hatte den Großteil der Fälle am Mittwoch doch zugegeben, nachdem er zuvor nur ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Es geht um Restaurantbesuche, Kosten für Technik wie Laptops und TV-Geräte sowie Parktickets. Außerdem sind Kosten für die Nanny seines gemeinsamen Kindes aus der ehemaligen Beziehung mit Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) darunter.

Rund 20 mutmaßlich private Käufe für Technik und Malerutensilien hatte Osterburg nicht gestanden, die seien für die Fraktion gewesen. Das Gericht entschied am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Anklage in diesen Punkten fallen zu lassen, weil sie für das zu erwartende Strafmaß „nicht beträchtlich ins Gewicht fallen”. 33.000 Euro sollte die Schadenssumme ursprünglich betragen – nun sind es noch 26.061,11 Euro.
Hamburg: Osterburg überweist plötzlich Geld
Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem soll Osterburg eine Geldstrafe von 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen, sowie weitere 10.061,11 an die Grünen-Fraktion in Mitte. Letztere Summe ist der Restbetrag des Gesamtschadens. Osterburg hatte überraschend einen Tag zuvor 16.000 Euro an seine ehemalige Grünen-Fraktion überwiesen. Den Beleg legte er Freitag dem Gericht vor.
„Glaubhaft” nannte die Staatsanwältin die Aussagen der Zeugen, darunter der Nanny und angeblicher Essenspartner. Justizsenatorin Gallina war als Zeugin nicht öffentlich angehört worden, hatte jedoch ausgesagt, dass sie in Wahrheit die Kosten für die Nanny gezahlt habe. Außerdem bestätigte sie, dass eine von Osterburg über die Fraktion abgerechnete Reise nach Malta privat erfolgt war.
Fall Osterburg: Nicht alle Käufe lassen sich aufklären
Unklarheit gab es am Freitag unter anderem noch über den Kauf eines Druckers und eines Laptops. 1200 Euro bekam jedes Grünen-Fraktionsmitglied für die Finanzierung von Arbeitsgeräten. Doch Osterburg schaffte sich darüber hinaus die Geräte an. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer unerlaubten „Doppelnutzung”, die auch ein „juristischer Laie” verstehe.
Strafmildernd nannte sie hingegen Osterburgs positive soziale Prognose, seine gesicherten finanziellen Verhältnisse und den Umstand, dass er nicht vorbestraft ist. Außerdem gab es in seiner Grünen-Fraktion damals keine Kontrollmechanismen, die den Machtmissbrauch hätten verhindern können.
Osterburgs Anwalt: „Geständnis kam später, macht nichts”
Osterburgs Anwalt sagte in seinem Schlussplädoyer zur Gesamtstrafe: „Wir müssen in den unteren, ich würde sogar sagen in den untersten Bereich gehen.” Er forderte eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr. Die 10.000 Euro an die Staatskasse „sehe” er nicht, der Restbetrag an die Grünen-Fraktion werde noch gezahlt.
„Ja, das Geständnis kam später, aber das macht nichts. Es ist ein Geständnis”, meinte der Anwalt. Osterburg habe „in seiner Welt“ nicht eigennützig, sondern für die Fraktion gehandelt. Die Argumente, die laut Staatsanwaltschaft für eine Strafmilderung sprechen, führte der Anwalt ebenfalls an. Er sprach von einer „herausragend guten Sozialprognose” und sagte: „Kein Mensch überweist vor dem Urteil”.
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Michael Osterburg blieb das letzte Wort. „Ich habe im Laufe des Verfahrens viel gelernt, was falsch gelaufen ist”, sagte er. Es gebe vieles, was er im Nachhinein nicht mehr so machen würde: „Es tut mir leid, dass Menschen, die mir wichtig sind, mit reingezogenen wurden.” Er stehe zu seiner Schuld.
Ein Urteil wird voraussichtlich nächsten Mittwoch verkündet.