Prozess um Hamburger Rapper: Muss Gzuz in den Knast?
Neuer Gerichtstermin für Rapper Gzuz alias Kristoffer Jonas Klauß: Am Montag startet der Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Worum es geht, lesen Sie mit MOPO+ – jetzt vier Wochen lang testen für nur 99 Cent!
Neuer Gerichtstermin für Rapper Gzuz alias Kristoffer Jonas Klauß: Der 33-Jährige war Ende September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Doch der Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande legte Berufung ein. Am Montag startet der Prozess.
Anderthalb Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro wegen unerlaubten Waffenbesitzes (300 Tagessätze á 1.700 Euro) – so lautete das Urteil des Amtsgerichts Hamburg am 29. September 2020 gegen Kristoffer Klauß alias Rapper Gzuz. Er hatte an Silvester 2018/2019 ein Video auf Instagram hochgeladen, das ihn zeigte, wie er mit einer Schreckschusspistole in die Luft ballerte.
Dumm nur: Zu dem Zeitpunkt bestand gegen den 33-Jährigen bereits ein Waffenbesitzverbot. Da half es auch nicht, dass der Schwiegervater des Rappers plötzlich als Überraschungszeuge im Verfahren auftauchte und verkündete, dass die Pistole eigentlich seine sei und er sie im Nachtschrank vergessen habe, als er sein Haus an Kristoffer Klauß verkaufte.
Hamburg: Rapper Gzuz wegen diverser Delikte angeklagt
Doch nicht nur der Waffenbesitz war Grund der Anklage, sondern auch diverse andere Delikte. So soll der Rapper Ende Dezember 2019 in seinem Haus in Halstenbek neben einer ungeladenen Schreckschusswaffe, einen Schalldämpfer und einen Teleskopschlagstock aufbewahrt haben. Am frühen Morgen des 13. Februar 2020 soll er auf einem Tankstellengelände am Hammer Deich in ein unverschlossen abgestelltes Rettungsfahrzeug gestiegen sein und versucht haben, eine Sauerstoffflasche zu stehlen.
Zudem soll er am 8. März 2020 einer Frau auf der Reeperbahn, die ihn um ein Selfie gebeten hatte, die Nase blutig geschlagen haben. Im ersten Prozess hatten sich der Rapper und die 19-Jährige auf ein Schmerzensgeld geeinigt. „Es kann sein, dass ich etwas aufdringlich war“, erklärte sie vor Gericht und gab zu Protokoll, dass der Angeklagte ihr womöglich nur das Handy habe wegschlagen wollen und dabei unabsichtlich ihr Gesicht getroffen habe. Gzuz hatte sich zudem mehrfach bei der jungen Frau entschuldigt und die Entschuldigung im Saal wiederholt. Dennoch hatte der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt.
Berufungsprozess gegen Rapper Gzuz startet am Montag
Zwar sind die einzelnen Taten eher wenig gravierend, allerdings stand Gzuz bereits unter mehrfacher Bewährung. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“ fragte Amtsrichter Johann Krieten damals im Prozess, der zeitweise zum Showkampf ausgeartet war.
Auch den durch eine RTL-Justizsendung bekannt gewordenen Verteidiger Christopher Posch nahm Krieten immer wieder aufs Korn („Wir verhandeln hier nach dem Strafgesetzbuch, nicht nach einem Drehbuch“). Den Künstlernamen des Rappers sprach er genüsslich „Ge Zett U Zett“ aus, statt „Dschisus“, also „Jesus“, wie der Rapper selbst und seine Fans es tun. Mehrfach hatte Krieten dem Angeklagten untersagt, Zwischenfragen zu stellen und damit die Verhandlung zu stören. Einmal musste Gzuz sogar den Gerichtssaal verlassen.
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Schließlich verurteilte der Richter den Rapper zu einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro und 18 Monaten Gefängnis wegen Körperverletzung, versuchten Diebstahls und Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Anwalt von Gzuz legte Rechtsmittel ein. Am Montag beginnt der Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht. Dort werden dann noch einmal alle Zeugen gehört, die in der ersten Instanz ausgesagt hatten. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil soll am 14. Februar fallen.