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  • Foto: picture alliance / ZB

Belästigung am Telefon: Die Machenschaften der Krankenkassen

An nervige Anrufe von Reiseveranstaltern, Gewinnspielanbietern und Meinungsforschungsinstituten hat man sich wohl oder übel inzwischen gewöhnt – nun kommt auch noch Telefon-Terror von der eigenen Krankenkasse hinzu. Besonders Patienten mit psychischen Erkrankungen können mit solchen Anrufen oft schlecht umgehen. 

Seit 2015 gibt es das Versorgungsstärkungsgesetz, welches den Versicherten einen Anspruch auf Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse gibt. Doch häufig missbrauchen Krankenkassen diese Regelung, um an mehr Daten ihrer Versicherten zu kommen. Durch penetrante Anrufe werden die Betroffenen über ihre Behandlungsfortschritte ausgefragt.

Krankenkassen klären oft kaum auf

„Den Krankenkassen sind Türen geöffnet worden“, kritisiert Hans-Jürgen Köster von der Verbraucherzentrale Hamburg. Einzelheiten der Therapie,  gingen die Krankenkassen grundsätzlich nichts an. Allenfalls könnten solche Daten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erhoben werden – und dann auch nicht am Telefon.

„Wer kranke Menschen in einer Phase großer Verletzlichkeit telefonisch belästigt, handelt bestenfalls unredlich, in vielen Fällen sogar rechtswidrig“, erklärt die Verbraucherschutzzentrale auf ihrer Internetseite. Rechtswidrig wird das Handeln der Krankenkassen dann, wenn keine ausreichende Aufklärung der Versicherten vorgenommen wird.

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„Die Krankenkassen müssen auf die Freiwilligkeit der Angaben hinweisen und auch erklären, dass es keine Nachteile für die Menschen gibt, wenn man sich nicht äußern möchte“, sagt Köster. Dies geschehe oft nicht, stattdessen würde auf die sogenannte „Mitteilungspflicht“ gepocht.

Betroffene fühlen sich unter Druck gesetzt

Diese Erfahrung schildert auch eine MOPO-Leserin. Sie wurde während ihrer psychotherapeutischen Behandlung wiederholt von der Krankenkasse telefonisch kontaktiert und über die Fortschritte der Therapie ausgefragt. Dass diese Angaben freiwillig seien, wurde ihr von der Barmer Ersatzkasse, bei der sie versichert ist, nicht mitgeteilt. Offenbar kein Einzelfall, denn der Verbraucherschutzzentrale liegen einige solcher Fälle vor, auch von anderen Krankenkassen. 

„Solche Eingriffe sind tatsächlich ein großes Problem“, meint auch Torsten Michels, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Hamburg. „Patienten werden dadurch sehr verunsichert, bekommen Angst und stellen teilweise ihre Psychotherapie in Frage“.

Der zusätzliche Druck von der Krankenkasse ist für Personen mit psychischen Erkrankungen oft schwer zu verarbeiten. Statt zur Genesung beizutragen, wie es die Kassen suggerieren, wirken die Anrufe einer schnellen Wiedereingliederung in den Beruf eher entgegen.

Psychotherapeuten kritisieren die Machenschaften der Krankenkassen

„Ich halte solche Anrufe für Patienten in laufenden psychotherapeutischen Behandlungen für überhaupt nicht sinnvoll, da die Behandlung ja bereits von den Krankenkassen bewilligt sind“, so Michels. Es sei immer ein störender, nicht nachvollziehbarer Eingriff.

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Über ihre Internetpräsenz versucht die Verbraucherzentrale Betroffene über ihre Rechte aufzuklären. „Man sollte immer aktiv werden“, rät Köster. Wenn die Anrufe trotz Aufforderung zur Unterlassung nicht aufhören, kann beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) Beschwerde eingereicht werden.

BAS prüft mehrere Krankenkassen

In den Jahren 2016 bis 2018 wurden durch den Prüfdienst 19 Krankenkassen zum Thema Beratung und Hilfestellung beim Krankengeldbezug überprüft, erklärt das BAS auf Anfrage der MOPO. Dabei wurden Mängel in der Aufklärung der Betroffenen festgestellt. Es wurde beispielsweise bei der Kontaktaufnahme nicht immer eine schriftliche Einwilligung der Versicherten eingeholt. 

Gegen insgesamt neun Krankenkassen wurde aufsichtsrechtlich vorgegangen, da diese das Beratungsangebot rechtswidrig auf private Dienstleister ausgelagert hatten. Auch dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollen zum Thema Kompetenzüberschreitung der Krankenkassen Beschwerden vorliegen, heißt es in der Stellungnahme des BAS. 

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