Mädchen am Hals gepackt? Barkeeper: „Habe nur beim Trinken geholfen“
Er soll eine 15-Jährige am Hals gepackt, ihr zehn Likör-Shots eingeflößt und mehrere Schülerinnen beklaut haben: Seit Dienstag muss sich Hans W. (45) vor dem Amtsgericht Hamburg wegen Diebstahls, versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten. Der Angeklagte verbirgt während der gesamten Verhandlung sein Gesicht. Und sagt: Er habe niemanden genötigt – sondern nur „beim Trinken geholfen“.
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Er soll eine 15-Jährige am Hals gepackt, ihr zehn Likör-Shots eingeflößt und mehrere Schülerinnen beklaut haben: Seit Dienstag muss sich Hans W. (45) vor dem Amtsgericht Hamburg wegen Diebstahls, versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten. Der Angeklagte sagt, er habe niemanden genötigt – sondern nur „beim Trinken geholfen“.
Hans W. (45) will auf keinen Fall erkannt werden. Vor dem Gerichtssaal lässt er seine Jacke an, trägt eine schwarze Corona-Maske und die Kapuze tief im Gesicht. Während der Verhandlung dreht er den Rücken zum Publikum, schirmt sein Gesicht mit der Hand ab.
Hamburg: Barkeeper soll Mädchen mit Gewalt Alkohol eingeflößt haben
Die Tat spielte sich laut Anklage am 28. September 2021 auf St. Pauli ab: Die zehnte Klasse einer Mädchenrealschule aus Weiden (Bayern) ist auf Klassenfahrt in Hamburg und besucht an diesem Tag eine Lasertag-Arena auf dem Spielbudenplatz. Sie schließen ihre Wertsachen in Schränke. Hans W. soll diese mit einem Zweitschlüssel heimlich geöffnet und 385 Euro von neun Schülerinnen und einer Lehrerin geklaut haben. Doch nicht nur das: Im Barbereich der Anlage soll er den minderjährigen Mädchen zudem Alkohol eingeflößt haben. Sara B. (15, Name von der Redaktion geändert) habe er dafür am Hals gepackt und ihr zehn Shots des Likörs „Ficken“ in den Mund gekippt, bis sie schluckte. Die Schülerin hat einen Strafantrag gestellt.
Der Angeklagte, derzeit auf Bewährung, lässt seine Einlassung vortragen. „Mein Mandant bestreitet den Vorwurf des Diebstahls“, sagt der Verteidiger. Hans W. sei an besagtem Tag nur Aushilfe gewesen, habe weder einen Zweitschlüssel gehabt, noch das Geld geklaut. Vielmehr habe er ihnen die fehlende Summe ersetzt, so der Verteidiger. Die Schülerinnen und Lehrerinnen seien zu ihm gekommen und hätten beklagt, dass ihnen Geld fehle. Sie wollten zur Polizei gehen. Das wollte Hans W. verhindern – angeblich, um dem Laden nicht zu schaden.
Angeklagter erstattet fast 400 Euro – woher kam das Geld?
Der Richter reagiert ironisch. „Das ist ja schon ordentlich Kohle, die da so locker flockig einmal ausgezahlt wurde“, sagt er mit Blick auf die Aussage, der Angeklagte habe den Mädchen und der Lehrerin die fast 400 Euro erstattet. Man könne sich fragen: Woher hat er das Geld? War es sein eigenes? War es aus der Kasse? Oder doch das geklaute Geld der Schülerinnen?
Als es um den zweiten Teil der Anklage geht, wird die Einlassung des Angeklagten noch kurioser: „Er hat ihnen beim Trinken geholfen“, räumt der Verteidiger ein. Es sei jedoch keine Gewalt im Spiel gewesen und nur zwei bis drei Shots. „Es war nicht ganz richtig, was er getan hat und es tut ihm leid.“ Er habe jedoch nicht gewusst, dass die Mädchen minderjährig sind.
Prozess: Einlassung des Angeklagten wirft Fragen auf
„Eine Reihe von Mädchen“ habe die Situation des Abfüllens durch Hans W. beschrieben, bemerkt der Vorsitzende. Der Angeklagte soll die Mädchen dabei auch „betatscht“, sie gestreichelt und umarmt haben. „Mit dieser Einlassung ersparen wir uns nichts am Beweisprogramm“, fasst er seine Einschätzung zusammen.
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Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Neben der Schülerin Sara B. soll auch die Lehrerin geladen werden – und ein Alkohol-Sachverständiger. Dieser solle seine Einschätzung hinsichtlich der „versuchten gefährlichen Körperverletzung“ geben.