Beide Beine verloren: Hamburger Krankenhaus einigt sich mit Patientin auf Geldsumme
Eine Patientin (Jahrgang 1971), die 2015 durch Behandlungsfehler im Albertinen-Krankenhaus beide Unterschenkel verloren hat, hat sich nun nach langen Verhandlungen mit der Klinik auf eine Entschädigung geeinigt. Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht Hamburg das Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt (AZ 336 O 76/17), der Klägerin weitere Ansprüche darüberhinaus bescheinigt.
Laut Einigung soll die Versicherung des Krankenhauses der Patientin 720.000 Euro zahlen, wie deren Anwalt Malte Oehlschläger der MOPO bestätigt. In dem Pauschalbetrag sind alle Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüche enthalten. Die Frau (Jahrgang 1971) ist seit den Amputationen arbeitsunfähig, psychisch angeschlagen und bezieht Frührente.
Im Mai 2021 hatte das Landgericht „grobe Behandlungsfehler“ festgestellt und der Patientin bereits 170.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, aber auch angemerkt, dass die tatsächlichen Ansprüche noch viel höher liegen können. Gegen das Urteil hatte das Albertinen-Krankenhaus Berufung eingelegt, der das Hanseatische Oberlandesgericht OLG jedoch „keine Erfolgsaussichten“ beschied. In der Folge einigten sich Krankenhaus und Patientin nun auf die vom OLG vorgeschlagene Pauschalsumme von 720.000 Euro.
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