Abgesperrter Automat
  • Nach der Kontrolle der zuständigen Behörden sind drei Automaten außer Betrieb gesetzt worden.
  • Foto: Lenthe-Medien

Bei Hamburg: Gammelfleisch in Automaten entdeckt – Landkreis warnt!

Gammelfleisch-Alarm im Landkreis Harburg! Betroffen ist eine bekannte Metzgerei, die ihre Waren in ganz Hamburg vertreibt. Der Chef ist ratlos – drei Verkaufsautomaten wurden auf Anordnung der Kreisverwaltung außer Betrieb gesetzt.

Nach einer Verbraucherbeschwerde kontrollierten Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung in Hittfeld (Seevetal) und Nenndorf (Rosengarten) drei Verkaufsautomaten der Metzgerei von Holger Fischer. Stutzig wurden die Kontrolleure bereits durch die unzureichende oder gänzlich fehlende Kennzeichnung der Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum gar nicht oder nur teilweise vorhanden war, wie es in einer Mitteilung heißt.

Eine anschließende Untersuchung im Labor ergab dann, dass die Produkte verdorben und weder roh noch erhitzt verzehrt werden sollen, wie das „Abendblatt“ berichtet. Ein Fall für die Tonne!

Behörde warnt: Gammelfleisch in Automaten nahe Hamburg

Betroffen waren laut amtlicher Meldung vom 14. November Zwiebelmettwurst, Rindermedaillons, Schweinefilets, Grillbauch, Cordon bleu, Schnitzel und Nürnberger Würstchen in den Verkaufsautomaten an den Adressen In der guten Zeit 19 in Hittfeld, Helmstorfer Straße 78 in Hittfeld und Bremer Straße 12 in Rosengarten-Nenndorf.

Holger Fischer, Geschäftsführer der Metzgerei und Betreiber der Automaten, der seine Waren auch auf dem Isemarkt und aktuell auf dem Weihnachtsmarkt „Santa Pauli“ anbietet, zeigt sich irritiert: „Wir tauschen die Ware alle drei Tage aus. Ich verstehe nicht, was da passiert ist. Es ist eine Katastrophe!“

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Zwar seien laut Fischer keines der beanstandeten Produkte verkauft worden, dennoch soll das System nun optimiert werden: „Wir müssen an dem Automatensystem offenbar nochmal arbeiten. Das passiert mir nicht noch einmal.“ Vorerst sind die Automaten außer Betrieb. Auf seiner Homepage schreibt Fischer zudem, dass die Rückrufaktion nicht die Waren des Verkaufswagens auf den Hamburger Wochenmärkten betrifft. (apa)

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