• Foto: Andre Lenthe Fotografie

Behördenposse in Hamburg: „Retro Spiele Club“ steht wegen Corona am Abgrund

Horn –

Wenn selbst die Behörden nicht mehr weiter wissen: Die Besitzer des „Retro Spiele Clubs“ an der Horner Landstraße fragen sich „Dürfen wir öffnen oder nicht?“ Da es sich um ein Computermuseum handelt, ist die Rechtslage nicht eindeutig. Empfehlung der Gesundheitsbehörde: „Sie müssten bitte selbst einschätzen, wie Sie sich zu verhalten haben.“

Es geht um die Existenz: Robin Lösch und Patrick Becher mussten im März ihr 160 Quadratmeter „Retro-Spieleparadies“ coronabedingt schließen. Während andere Betriebe nach und nach wieder öffnen, bleibt die Rechtslage des bespielbaren Museums unklar.

Mit rund 2000 Euro schlägt bereits die monatliche Gewerbemiete zu Buche, dazu kommen Strom und sonstige Nebenkosten. Ein Entgegenkommen des Vermieters gebe es nicht: „Die Betriebskosten fressen unsere Rücklagen auf und bringen uns langsam, aber sicher an den Rand der wirtschaftlichen Existenz“, sagt Patrick Becher, einer der beiden Geschäftsführer.

Video: Geniale Ausstellung: Kennen Sie diese Retro-Gegenstände noch?

Hamburg: Spenden halfen dem Retro Spiele Club

„Wir haben Glück gehabt, dass unsere Fans uns gespendet haben, um die Location zu erhalten. Ein paar Dinge aus unserem Museumsbestand mussten wir bereits verkaufen“, ergänzt sein Geschäftspartner Robin Lösch. 

Das könnte Sie auch interessieren:
Retro Gaming Club in Hamburg: Hier wird gezockt wie in den 80ern

Das Problem: „Wir sind ein Museum mit Spielstationen, haben aber eine Gewinnerzielungsabsicht, deshalb gelten wir für die Behörden formal nicht als Museum“, sagt Patrick Becher, „seit Tagen wähle und schreibe ich mir die Finger wund, doch niemand fühlt sich zuständig.“

Ein Hygienekonzept liege den Behörden bereits vor, im Laden ist ein Einbahnstraßen-System entstanden, gespielt werde nur mit Einweghandschuhen auf den historischen Konsolen. Doch die Behörde schiebt die Zuständigkeit an die beiden Betreiber zurück.

Hamburg: Behörde liefert keine Informationen zur Öffnung des Betriebs

In einem vorliegenden Schreiben heißt es: „Eine rechtsverbindliche Auskunft für Ihr Unternehmen bezüglich des Betriebs können wir Ihnen nicht erteilen, weil wir als Behörde keine Rechtsberatung durchführen dürfen und uns zudem nicht alle Erkenntnisse vorliegen, die für die Beantwortung Ihrer Frage erforderlich wären. Sie müssten bitte selbst einschätzen, wie Sie sich zu verhalten haben.“

Fazit: Wenn Lösch und Becher ihren Betrieb öffnen, tun sie dies auf eigene Verantwortung und riskieren ein Bußgeld. Da von Seiten der Behörde keine weitere Unterstützung kommt, müssten sich die beiden Kleinunternehmer einen Rechtsbeistand suchen – aber das kann noch einmal einiges an Geld verschlingen. (lenthe/sr)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp