Begehrte Sozialwohnungen: Wer schaut eigentlich den Vermietern auf die Finger?
Jede dritte neue Wohnung auf städtischem Baugrund ist eine Sozialwohnung. Eine tolle Errungenschaft der Stadt Hamburg, die mittlerweile viele tausend Wohnungen umfasst. Doch kontrolliert eigentlich jemand, ob da dann wirklich nur Menschen wohnen, die wenig verdienen? Auch nachdem die Wohnung ein oder zweimal weitervermietet wurde? Und halten sich die Vermieter über viele Jahre an die gedeckelten Mieten? Wie die Hamburger Behörden den Vermietern auf die Finger gucken und wie schwarze Schafe tricksen.
Jede dritte neue Wohnung auf städtischem Baugrund ist eine Sozialwohnung. Eine tolle Errungenschaft der Stadt Hamburg, die mittlerweile viele tausend Wohnungen umfasst. Doch kontrolliert eigentlich jemand, ob da dann wirklich nur Menschen wohnen, die wenig verdienen? Auch nachdem die Wohnung ein oder zweimal weitervermietet wurde? Und halten sich die Vermieter über viele Jahre an die gedeckelten Mieten? Wie die Hamburger Behörden den Vermietern auf die Finger gucken und wie schwarze Schafe tricksen.
Ein ganz schlauer gieriger Vermieter aus Hamburg hatte es einmal so versucht: Er baute Sozialwohnungen, kassierte die städtische Förderung ein und wollte dann nur an Leute vermieten, die 10.000 Euro für eine Einbauküche obendrauf zahlten oder einen teuren Tiefgaragenstellplatz dazubuchten.
Hamburger Sozialwohnungen: Preisbindung über 30 Jahre
Es gibt auch noch andere Versuche, mehr Geld mit Sozialwohnungen zu machen. „Aktuell haben wir einen Fall, da steht in einem Mietvertrag bereits eine Befristung drin“, schildert Sylvia Sonnemann von Mieter helfen Mietern. Nämlich genau für das Datum, an dem die Mietpreisbindung für die geförderte Wohnung ausläuft. „Dann könnte die Wohnung neu vermietet werden und der Vermieter würde deutlich schneller auf eine höhere Miete kommen“, so Sonnemann. Das ist allerdings nach den Hamburger Förderrichtlinien nicht erlaubt.
Auch bei Sozialwohnungen mit Preisbindung gilt, dass Mietverträge unbefristet abgeschlossen werden. Das heißt, dass eine Wohnung, die aus der Mietpreisbindung fällt, innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent teurer werden darf. Selbst wenn der Mietenspiegel an der Straße eine doppelt so hohe Miete ausweisen würde.
Tricksende Vermieter schreiben Verbotenes in Mietverträge
So hat die Stadt Hamburg eine ganze Menge von Regelungen geschaffen, um Vermietern genau auf die Finger zu gucken. Schließlich sind auch hohe öffentliche Fördergelder aus Steuern geflossen. Ein Schlupfloch sind dabei laut Sonnemann aber eben genau die Formulierungen in Verträgen. „Denn die Verträge müssen Vermieter nicht vorlegen.“ Und da können dann eben Klauseln enthalten sein, die eigentlich schäbig sind. Etwa Festlegungen, nach denen der Mieter nach Auslaufen der Bindung gleich mal 30 Prozent mehr Miete zahlen muss.
Viele Fälle, bei denen sich Mieter von Sozialwohnungen bei Mieter helfen Mietern oder dem Mieterverein zu Hamburg melden, gibt es allerdings nicht. Offenbar läuft in den allermeisten Fällen alles sauber und die Behörden prüfen gewissenhaft Berechtigung und Miethöhe.
Sozialwohnungen: Kontrolliert von den Bezirken
Zuständig sind dafür die Bezirksämter. Dazu erklärt André Stark, Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde: „Nach der erstmaligen Vermietung haben die Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach Bezugsfertigkeit dem Bezirksamt zudem Mieterverzeichnisse für jedes Gebäude vorzulegen. Das Mieterverzeichnis enthält die Lage der Wohnungen im Gebäude, die Größe der Wohnungen und die monatliche Miete nebst Umlagen.“ Vorgelegt werden müssen zudem die Wohnberechtigungsscheine der Mieter.
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Soll eine Wohnung dann später wieder neu vermietet werden, so prüfen die Bezirksämter anhand der Mieterverzeichnisse, ob auch wieder ein Mieter eingezogen ist, der ein Anrecht auf eine Sozialwohnung hat. Und wenn die Wohnung plötzlich viel teurer ist? Stark: „Werden etwa durch die Mietparteien begründete Zweifel an der zulässigen Höhe der Miete bekannt, hat das Bezirksamt die Investitions- und Förderbank zu informieren, damit diese die Vorlage eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung fordern kann.“