Mitbewohner gequält und beinahe getötet – ekelhafte Szenen in Hamburger Wohnung
Aus „Freude am Quälen“ und „um seine aggressiven Gewaltphantasien auszuleben“ hat ein Bauarbeiter im August 2021 einen Mitbewohner (53) tagelang in einer Monteurswohnung gepeinigt, ihn gezwungen, sein eigenes Blut aufzuwischen. Dessen Zimmergenosse sah tatenlos zu. Ein Jahr später waren beide Männer zu Haftstrafen verurteilt worden, einer wegen schwerer Körperverletzung, der zweite wegen unterlassener Hilfeleistung. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden: Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil erfolgreich angefochten, die brutalen Attacken werden diesmal nicht als Körperverletzung, sondern als versuchter Mord verhandelt.
Der Handwerker Piotr W. lebte im August 2021 zusammen mit vier polnischen Landsleuten in einer Monteurswohnung an der Cuxhavener Straße in Hausbruch (Bezirk Harburg). Alle arbeiteten für eine Abrissfirma. Am Abend des 14. August 2021 begann der Gewaltexzess, als sein Kollege Lukas D. (37) das Zimmer betrat, in dem Piotr W. schlief, und den Mann, zusammen mit einem gesondert verfolgten Mitbewohner, attackierte: Sie schlugen und traten ihn und warfen Möbelstücke nach Piotr. W., der drei Rippenbrüche, Hämatome und eine Platzwunde erlitt. Erst als das Zimmer total verwüstet war, ließen die Männer von ihm ab, heißt es in der Anklage. Die Männer hätten ihre „aggressiven Gewaltphantasien ausleben“ wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Am Nachmittag des Folgetages gingen die brutalen Angriffe weiter. Diesmal soll Lukas D., wieder mit gesondert verfolgten Mitbewohnern, in der Küche auf Piotr. W. getroffen sein. Er versetzte seinem Kollegen zwei Tritte in das Gesicht und weitere gegen das Ohr, schlug ihm eine leere Bierflasche gegen die Schulter und den Metallstiel eines Besens auf den Hinterkopf, bis das Opfer das Bewusstsein verlor.
Opfer musste sein eigenes Blut aufwischen
Als Piotr. W. wieder zu sich kam, forderte Lukas D. ihn auf, sein eigenes Blut aufzuwischen. In dieser Situation soll der bis dahin tatenlos zuschauende Angeklagte Dawid B. (37), der sich jahrelang ein Zimmer mit Piotr W. geteilt hatte, aktiv geworden sein: Er drückte seinen blutenden Zimmergenossen zu Boden, damit Lukas D. ihn in dieser demütigenden Lage fotografieren konnte. Der Leidensweg des Piotr W. sollte aber noch weitergehen: Lukas D. forderte den Schwerverletzten auf, zum Duschen ins Badezimmer zu gehen, wo er ihn weiter misshandelte, unter anderem schlug er ihm mit dem Metallstiel eines Wischmobs auf den Hinterkopf. Piotr W. stürzte schließlich durch die Glaswand der Duschkabine, erlitt Schnittverletzungen an Kopf und Körper und blieb mit mehreren Knochenbrüchen und lebensgefährlichen Verletzungen liegen.
Polizisten hielten das Opfer für tot
„Die Angeklagten ließen ihn in dem Glauben zurück, er sei bereits tot oder werde in Kürze sterben“, so die Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Mitbewohner, der später nach Hause gekommen war, erschrak über das viele Blut in der Küche, trank zunächst ein Bier und ging dann zu einem Nachbarn. Als dieser ein Foto von dem nackten, blutüberströmten Körper des Opfers sah, wählte er den Notruf. Die Körpertemperatur von Piotr W. habe bei Eintreffen der Rettungskräfte nur noch 33,1 Grad betragen, damit habe er in akuter Lebensgefahr geschwebt, so der Richter im ersten Prozess. „Wir dachten, er sei tot“, hatten Polizisten im Prozess ihre Gedanken beim Anblick des geschundenen Körpers geschildert.
Bundesgerichtshof hob Urteile teilweise auf
Das Landgericht konnte im August 2022 trotz der exzessiven Gewalt keine Tötungsabsicht erkennen und glaubte Dawid B., dass er sich nicht freiwillig an den Misshandlungen beteiligt hat. Lukas D. wurde damals zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Dawid B. erhielt zehn Monate Gefängnis wegen unterlassener Hilfeleistung.
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Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes erreichen und ging in Revision. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob die Urteile teilweise auf, eine andere Kammer muss den Fall ab Mittwoch, 24. April, als versuchten Mord neu verhandeln.