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  • Foto: imago/allOver-MEV

Banken versprechen Hilfe: Immobilienkredite in der Corona-Krise

Im Zuge der Corona-Krise müssen sich viele Hamburger mit Kurzarbeit oder sogar dem Jobverlust auseinandersetzen. Das hat drastische Folgen: Immobilieneigentümer können ihre monatlichen Raten an die Bank nicht mehr zahlen. Viele fragen sich, wie es jetzt weiter gehen soll. Die MOPO fragte bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) nach.

„Kreditnehmer sollten sich rechtzeitig bei ihrem Bankberater melden.“ So lautet der Rat von Alexander Krolzik, Experte für Bau- und Immobilienfinanzierungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Viele Banken hätten bereits angekündigt, ihren Kunden entgegenzukommen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Auch der Haspa sei die Unterstützung und Begleitung ihrer Kunden durch die Corona-Krise ein großes Anliegen, sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg.

Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen

Die Hamburger Sparkasse bietet den Hamburgern folgende Unterstützung an: „Privatkunden, die von der Corona-Krise betroffen sind und deshalb keine Zahlungen leisten können, können ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen ihrer Haspa-Verbraucherdarlehen beziehungsweise der Immobilienfinanzierungen veranlassen.“ Von diesem Angebot hätten auch schon mehr als 200 Privatkunden mit einer Baufinanzierung Gebrauch gemacht, berichtet von Carlsburg.

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Möglich wird die Aussetzung der Raten durch neue gesetzliche Regelungen.  Diese erlauben es Darlehensnehmern, die Monatsraten für April bis Juni komplett zu stunden und an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit anzuhängen – zu unveränderten Konditionen.

„Eine Stundung ist keine Aufhebung der Schulden“

„Natürlich können auch Sondertilgungen genutzt werden“, erklärt die Haspa-Sprecherin. Eine Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen könne einfach und bequem online oder über den Kundenberater umgesetzt werden. Krolzik betont jedoch, dass eine Stundung keine Aufhebung der Schulden, sondern nur eine Verschiebung bedeute. Der Haspa-Sprecherin zufolge sehe die gesetzliche Regelung vor, dass die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufgenommen werden müssten. (ju) 

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