Autoknacker-Prozess – Verteidiger klagt an: „Sind überfahren worden“
Am Montagmorgen hat vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen zwei mutmaßliche Autoknacker begonnen. Als Teil einer Bande sollen die Angeklagten für eine ganze Serie an Diebstählen im Hamburger Stadtgebiet verantwortlich sein. Trotz Sprachbarriere scheint eine rasche Annäherung zwischen den Prozessbeteiligten greifbar – doch es gibt einen Haken.
Am Montagmorgen hat vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen zwei mutmaßliche Autoknacker begonnen. Als Teil einer Bande sollen die Angeklagten für eine Serie an Diebstählen im Hamburger Stadtgebiet verantwortlich sein. Trotz Sprachbarriere scheint eine rasche Annäherung zwischen den Prozessbeteiligten greifbar – doch es gibt einen Haken.
Zum Prozessbeginn sind gleich drei Wachleute im Sitzungsaal im Einsatz, weitere Uniformierte warten vor der Tür. Der Grund für die erhöhte Sicherheit: Die beiden Angeklagten kommen direkt aus der U-Haft.
Autoknacker-Prozess in Hamburg: Langsamer Start
Die Verhandlung kommt gefühlt nur schleppend in Gang. Das Gesagte muss simultan von einer Dolmetscherin ins Polnische übersetzt werden. Die Angeklagten hören unterdessen über Kopfhörer mit.
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Der Vorwurf der Anklage wiegt schwer: Die beiden Männer im Alter von 36 und 37 Jahren sollen in Hamburg zwischen Februar 2021 und November 2022 in 13 beziehungsweise fünf Fällen Autos geknackt haben, um sie anschließend in Polen gewinnbringend zu verkaufen. Dabei sollen sie eine Sicherheitslücke im Keyless-Schließsystem der Fahrzeuge ausgenutzt haben.
Die Täter hatten es offenbar auf hochmotorisierte Fahrzeuge abgesehen
Der Oberstaatsanwältin zufolge begingen sie die Diebstähle „gemeinschaftlich und gewerbsmäßig“ als Teil einer Bande. Dabei sollen sie arbeitsteilig vorgegangen sein. Der Wert der gestohlenen Fahrzeuge bewege sich jeweils zwischen 23.000 und 35.000 Euro.
Was auffällt: Es handelt sich überwiegend um SUVs und Pickups – darunter ein Mitsubishi Outlander, ein Ford Edge und gleich mehrere Ford Ranger. Die Tatorte verteilen sich kunterbunt über das Stadtgebiet: Billstedt, Altona, Wandsbek.
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Nach dem Verlesen der Anklage ergreift der Vorsitzende Richter das Wort: Die Verteidigung habe eine Verständigung – also das Schließen eines „Deals“ – angeregt.
Dem Mündlichkeitsprinzip entsprechend, liest er dazu aus einem E-Mail-Verkehr zwischen dem Gericht und den Verteidigern vor. Zwei Justizbeamte seufzen gelangweilt. Schließlich schlägt der Vorsitzende vor, die Einzelheiten der Verständigung am nächsten Verhandlungstag zu erörtern.
Die Verteidiger sind unzufrieden – und kritisieren die Staatsanwältin
Die Gegenseite ist einverstanden, doch einer der Verteidiger moniert in Richtung Staatsanwaltschaft: Man sei von einer „unübersichtlichen“ Anklageschrift „überfahren worden“. Darüber hinaus sei das Material „lückenhaft“. Sein Kollege ergänzt: Zunächst solle die Akte doch bitte auf Vollständigkeit geprüft werden.
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Die Staatsanwältin gibt sich davon unbeeindruckt – und bemerkt knapp: Die Aktenteile die vorlagen, seien vollständig übermittelt worden.
Der Prozess wird am Freitag, den 9. Juni fortgesetzt.