Illegal Lippen aufgespritzt? Richterin droht Kosmetikerin mit U-Haft
Plastische Eingriffe am Gesicht mit Fillern wie Botox oder Hyaluronsäure sind im Trend. Doch längst nicht alle Angebote sind seriös: Wer mit günstigen Preisen lockt, ist bisweilen gar nicht zur Durchführung berechtigt. Gegen eine junge Kosmetikerin, der genau das vorgeworfen wird, wurde diesen Freitag der Prozess eröffnet. Zum Ende der Sitzung wird die Richterin deutlich – und droht der Angeklagten.
Plastische Eingriffe am Gesicht mit Fillern wie Botox oder Hyaluronsäure sind im Trend. Doch längst nicht alle Angebote sind seriös: Wer mit günstigen Preisen lockt, ist bisweilen gar nicht zur Durchführung berechtigt. Gegen eine junge Kosmetikerin, der genau das vorgeworfen wird, wurde diesen Freitag der Prozess eröffnet. Zum Ende der Sitzung wird die Richterin deutlich – und droht der Angeklagten.
Bei manchem Strafprozess fällt es schwer, den Tatvorwurf mit dem Erscheinungsbild der Angeklagten in Einklang zu bringen. Dieser Fall zählt zweifellos nicht dazu. Die junge Frau, die ihren Kundinnen ohne Zulassung mit kosmetischen Fillern das Gesicht unterspritzt haben soll, ist schon auf dem Gerichtsflur leicht auszumachen: gefärbte Haare, künstliche Wimpern, voluminöse Lippen.
45 Fälle von gefährlicher Körperverletzung werden verhandelt
Die 25-jährige Sibel C. wird von gleich zwei Anwälten vertreten. Nach der Begrüßung durch die Richterin rattert die Staatsanwältin die Anklageschrift herunter. Die Liste der Vorwürfe ist lang: 45 Mal soll sie illegale Eingriffe an insgesamt 38 Kundinnen vorgenommen haben, 45 Fälle von gefährlicher Körperverletzung stehen im Raum.
Das könnte Sie auch interessieren: „Im Stehen pinkeln verboten“: Die skurrilen Ausreden des grünen Strippenziehers
Dazu wirft die Staatsanwältin ihr einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor: Denn das Auf- bzw. Unterspritzen mit Hyaluron-Fillern ist ausschließlich Ärztinnen oder Heilpraktikerinnen vorbehalten. Kosmetikerinnen wie Sibel C. dürfen die häufig riskanten Eingriffe nicht vornehmen. Diese soll sie jedoch durchgeführt haben, häufig ohne Betäubung und „in schmerzhafter Weise“.
Die Eingriffe nahm sie offenbar überwiegend an den Lippen, aber auch am Kinn, der Nase und unter den Augen vor. Ihre Opfer hätten danach unter Schmerzen und Schwellungen gelitten. In einigen Fällen ist die Behandlung wohl auch optisch misslungen – die Staatsanwältin spricht in der Anklage lapidar von „unerwünschten Ergebnissen“. Für die Eingriffe, die Sibel C. sowohl in einem Salon als auch bei sich zuhause durchführte, soll sie pro Sitzung zwischen 150 und 800 Euro kassiert haben. Gelockt habe sie ihre Kundinnen auf Instagram.
Richterin: „Wiederholungsgefahr ist ein Haftgrund“
Ihre Anwälte geben bekannt, dass ihre Mandantin zunächst schweigen wolle. Sie bitten um ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach der Besprechung gibt die Richterin bekannt, dass der Verteidigung anscheinend nicht alle Akten vorlagen: Das Verfahren wird ausgesetzt.
Das könnte Sie auch interessieren: „Schieß doch! Schieß doch!“ – Mann wegen Ohrfeige getötet
Doch ohne deutliche Warnung lässt die Vorsitzende die 25-Jährige an diesem Tag nicht vom Haken: Es sei ihr zu Ohren gekommen, dass die Angeklagte womöglich weiterhin die illegalen Eingriffe vornehme. „Sie sind auf dünnem Eis unterwegs“, mahnt sie und droht mit U-Haft: „Wiederholungsgefahr ist ein Haftgrund!“