• Alle drei Hunde wurden ins Tierheim Süderstraße gebracht und behandelt. Zwei wurden in den Bekanntenkreis der Angeklagten vermitteln. (Symbolbild)
  • Foto: imago images/Future Image

Auf der Suche nach Nahrung: Clevere Hunde entkommen aus Gartenlaube

Bergedorf –

Am Dienstagmorgen wurde im Amtsgericht Bergedorf die Verhandlung gegen eine Frau wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz fortgeführt – sie hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe und ein zweijähriges Tierhaltungsverbot eingelegt. Die Angeklagte soll ihre Hunde ohne Wasser und Futter gehalten haben – die Tiere bahnten sich auf der Suche nach Nahrung selbst den Weg in die Freiheit.

Am 10. März 2018 sollen zwei der drei Tiere die Gummidichtungen der Scheibe in einer Gartenlaube abgekratzt haben, so dass sich das Glas löste und aus der Fassung kippte. Zeugen hätten beobachtet, dass die Hunde sofort zu einer Regenrinne gelaufen seien, da im Haus weder Wasser noch Futter bereitgestanden haben sollen. Daraufhin wurde die Polizei verständigt.

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Nach Angaben einer damals vor Ort anwesenden Polizistin habe es in der Laube „erbärmlich gestunken“, der Boden sei uringetränkt und voller Hundehaufen gewesen. Die Tiere wurden beschlagnahmt und kamen ins Tierheim Süderstraße.

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Zu Beginn der Verhandlung wurde zunächst die Angeklagte C. selbst gehört. Sie machte teils widersprüchliche und verwirrende Aussagen. So erklärte sie beispielsweise, dass die Hunde nur in der Laube seien, um sie vor einer Beschlagnahmung durch das Amt zu schützen. Die Angeklagte habe bereits vorher Probleme in Bezug auf die Haltung der Listenhunde gehabt. Dem Amt habe sie vorgegaukelt, keine Hunde mehr zu haben. 

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Bei ihr hätten die drei Hunde noch keine Krankheitssymptome wie Haut-, Bindehaut- und Ohr-Entzündungen gezeigt, die allerdings durch eine Amtstierärztin nach der Beschlagnahmung festgestellt worden wären.

Eine endgültige Klärung gab es in der emotionalen Verhandlung noch nicht, ein zweiter Verhandlungstermin wurde für Ende November anberaumt. (sr)

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