Jetzt doch: Für wen ab sofort Ausnahmen beim Bewohnerparken gelten
Parken nur für die Anwohner: Was mal mit vier Zonen auf St. Pauli und in der Altonaer Altstadt begann, breitet sich immer weiter über die Stadt aus – und sorgt gleichzeitig immer öfter für Ärger. Besonders Handwerker, Selbstständige und Schichtarbeitende leiden unter den neuen Vorschriften. Das Altonaer Kinderkrankenhaus hatte sogar bereits Klage gegen die neue Parkregelung eingereicht und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern. Jetzt hat die Behörde reagiert.
Parken nur für die Anwohner: Was mal mit vier Zonen auf St. Pauli und in der Altonaer Altstadt begann, breitet sich immer weiter über die Stadt aus – und sorgt gleichzeitig immer öfter für Ärger. Besonders Handwerker, Selbstständige und Schichtarbeitende leiden unter den neuen Vorschriften. Das Altonaer Kinderkrankenhaus hatte sogar bereits Klage gegen die neue Parkregelung eingereicht und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern. Jetzt hat die Behörde reagiert.
Bereits vor einem halben Jahr hatte die für das Anwohnerparken zuständige Verkehrsbehörde angekündigt, Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Berufsgruppen zu prüfen. Denn alle, die nicht in dem jeweiligen Parkgebiet wohnen, müssen einen Parkschein für drei Euro die Stunde mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden ziehen.
Anwohnerparken: Diese Berufsgruppe bekommt eine Ausnahme
Besonders für Handwerker mit Betrieb in einer Anwohnerparkzone oder Schichtarbeitende, zum Beispiel im Krankenhaus oder Pflegeheim, eine Zumutung. Für die erste Gruppe gebe es in Hamburg bereits die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, heißt es aus der Behörde.
Diese werde bei „betriebsnotwendigen Werkstatt- oder Montagefahren“ zu 95 Prozent erteilt, bei Notdiensten zu 99 Prozent und für Parkplätze am Betriebssitz zu 72 Prozent. CDU-Fraktionschef Dennis Thering wirft dem Senat trotzdem Schikane vor: Die Antragstellungen seien aufwendig und kompliziert, die Hürden oft hoch.
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Ab sofort gibt es die nächste Ausnahmegenehmigung: Profitieren sollen davon Schichtarbeitende aller Branchen, deren Schicht bis einschließlich 6 Uhr morgens beginnt. „Deren Anreise zum Arbeitsplatz fällt vornehmlich in die Zeit zwischen 1 Uhr und 4.30 Uhr morgens und fällt damit in die Betriebspause des öffentlichen Nahverkehrs“, begründet die Behörde diesen Schritt. Nachts sei das Parken in den Zonen – üblicherweise zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens – bereits kostenlos.
Die jeweiligen Unternehmen müssen laut Sprecher Dennis Krämer nachweisen, dass sie zwingend auf den Schichtdienst angewiesen sind und erhalten dann ein „angepasstes Kontingent“ an Ausnahmegenehmigungen. Diese können an die Beschäftigten verteilt werden. Die Genehmigungen gelten ein Jahr lang von Montag bis Sonntag für die jeweilige Bewohnerparkzone des Unternehmens sowie eine jeweils daneben liegende.
Das Altonaer Kinderkrankenhaus reagiert zurückhaltend auf die Ankündigung der Behörde. Man begrüße die Ausnahmeregelungen, sagt eine Sprecherin, allerdings lösten sie das Problem nur teilweise. „Die personalstärksten Zeiten liegen in den Übergabe-Phasen des Früh- und Spätdienstes, zu diesen Zeiten gilt die künftige Ausnahmeregelung nicht mehr“, kritisiert sie.
So kommen Unternehmen an die Ausnahmegenehmigung
Krämer betont, dass dieser Schritt aber überhaupt erst möglich sei, weil der Parkdruck in den Gebieten seit Einführung der Bewohnerparkzonen, eben deutlich abgenommen habe. „In Eimsbüttel sank die Auslastung tagsüber von etwa 103 Prozent auf 88 Prozent“, bilanziert er. Eine Auslastung von über 100 Prozent bedeutet, dass die Autofahrer auch illegal parken, zum Beispiel auf dem Gehweg. Aber auch in den anderen Parkzonen, wie St. Pauli, Rotherbaum und Ottensen habe sich die Situation deutlich verbessert.
Die Ausnahmegenehmigungen für die Bewohner sind allerdings nicht umsonst, seit Anfang 2022 kosten sie 65 Euro pro Jahr. In den Kassen der Stadt klingelt es seitdem: Im vergangenen Jahr nahm der Senat 5,32 Millionen Euro damit ein und noch einmal 1,56 Millionen Euro mit Besucherparkausweisen (sie kosten 2,50 bis 3 Euro pro Tag). Die Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Co erbrachten währenddessen im Vorjahr 106.000 Euro.