• Die derzeitige Planung des LVB sieht vier Bewohnerparkzonen vor.
  • Foto: Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Anwohner-Parken in Ottensen: Verkaufsstart für Parkausweise steht fest

Ottensen –

Die Arbeiten zur Einrichtung von Anwohner-Parkzonen in Ottensen haben bereits begonnen – ab April gelten im Hamburger Westen Parkverbote und Gebühren für Nicht-Anwohner. Ab 15. Februar können Bewohnerinnen und Bewohner nun Berechtigungsausweise beantragen, um weiterhin in ihrem Viertel parken zu können.

Das teilte der Senat am Freitag mit. Die Ausweise können online oder vor Ort an den Standorten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) beantragt werden. Der Schein kostet 25 Euro (30 Euro, wenn er vor Ort erworben wird) und berechtigt die Anwohner, weiterhin zeitlich unbegrenzt in den Zonen zu parken.

Bewohner-Parkplätze in Ottensen: Ab 15. Februar gibt es die Parkausweise

Wegen der angespannten Parksituation in Ottensen hatte der Landesbetrieb Verkehr im August 2020 das neue Konzept in Angriff genommen. In einer Befragung der Anwohner sprachen sich 74 Prozent für die Einrichtung der Bewohnerparkzonen aus, gab der LBV an. Vor kurzem begannen erste Baumaßnahmen in Ottensen.

„Ich freue mich sehr über die große Zustimmung der Menschen in Ottensen zum Anwohnerparken. Dies bestätigt uns, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Die Bewohner-Parkgebiete in Ottensen und anderswo werden den Parkplatzsuchverkehr verringern, die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen und gleichzeitig zum Erfolg der Mobilitätswende in Hamburg beitragen“, erklärte Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilität.

In Hamburg-Ottensen: Parken bald nur noch gegen Gebühr

Das neue Park-Konzept sieht vier Zonen zwischen Hohenzollernring, Max-Brauer-Allee und Thomasstraße vor. Nicht-Anwohner können dort ab dem 5. April nur noch gegen eine Gebühr von zwei Euro pro Stunde ihr Fahrzeug abstellen. Die Parkdauer ist auf drei Stunden begrenzt.

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In manchen Bereichen kann auch ein Tagesticket für zehn Euro gelöst werden. Das betrifft die Borselstraße zwischen Barner- und Bunsenstraße, sowie die Große Elbstraße. Für Gewerbetreibende in den Gebieten gibt es Ausnahmeregelungen. (hb)

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