x
x
x
  • Symbolfoto
  • Foto: picture alliance/dpa

Antrag abgelehnt: Beherbergungsverbot: Unternehmen scheitert vor Hamburger Gericht

Dieser Vorstoß ist nicht geglückt: Ein Beherbergungsunternehmen ist am Verwaltungsgericht Hamburg mit einem Eilantrag gegen eine Beschränkung von Touristen-Übernachtungen vorgegangen – am Ende jedoch ohne Erfolg. 

Aktuell schreibt die Eindämmungsverordnung vor, dass Touristen aus Risikogebieten eine negativen Corona-Test vorweisen müssen, um in Hamburg übernachten zu dürfen. 

Unternehmen aus Hamburg mit Antrag gegen Corona-Regel

Ein Unternehmen, das vier Beherbergungsbetriebe in Hamburg betreibt, ist mit einem Eilantrag gegen die Regelung vorgegangen – am Ende aber gescheitert. Das Gericht hatte nach Angaben des Senats Verständnis für die Klägerin und auch gewisse „Bedenken“ bei der Angemessenheit der Regelung, durch die die Klägerin nach eigenen Angaben einen „schweren wirtschaftlichen Nachteil“ davonträgt.

„Erhöhte Gefahrenlage“: Hamburger Gericht lehnt Eilantrag ab 

Mit dem Blick auf die „erhöhte Gefahrenlage“ lehnte das Gericht den Antrag jedoch ab. Demnach sei davon auszugehen, dass Touristen aus anderen Risikogebieten bei längerem Aufenthalt die Ansteckungsgefahr in der Stadt erhöhten. 

Das könnte Sie auch interessieren: 187-Rapper muss ins Gefängnis

Das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens müsse deshalb „zurückstehen“. Gegen das Urteil des Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden. (maw)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp