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Felix Klein
  • Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, fordert konsequenteres Vorgehen der Bundesländer bei antisemitischen Taten
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Antisemitismusbeauftrager fordert einheitliches Vorgehen der Bundesländer

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hat die Bundesländer aufgefordert, ihre Justizbehörden konsequenter gegen Straftäter mit mutmaßlich antisemitischen Motiven ermitteln zu lassen.

„Die uneinheitliche Rechtslage in den Ländern erschwert ein einheitliches Vorgehen im Kampf gegen den Antisemitismus“, sagte Felix Klein den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben). Bei antisemitischen Straftaten dürfe die Strafverfolgung nicht davon abhängen, ob der Verletzte einen Strafantrag stelle oder in welchem Bundesland der Täter wohne.

Im Kampf gegen Antisemitismus: Forderung nach einheitlichem Vorgehen der Bundesländer

Klein bezog sich bei seiner Kritik auf eine dem RND vorliegende Analyse des Richterbunds, wonach lediglich in neun von 16 Bundesländern inzwischen Regelungen gelten, wonach Verfahren wegen antisemitischer Straftaten selbst für den Fall geringer Schuld in der Regel nicht eingestellt werden sollen. Zwei Länder prüfen dies dem Bericht zufolge noch, fünf Länder verzichten darauf.


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„Hier muss der Staat deutliche Flagge zeigen und den Feinden der Freiheit deutlich machen, dass wir als offene Gesellschaft keinerlei Toleranz gegen Judenhass gelten lassen“, fordert Klein. „Die Bundesländer, die bisher keine konkreten Anweisungen an die Staatsanwaltschaften zum Umgang mit antisemitisch motivierten Straftaten formuliert haben, möchte ich ausdrücklich dazu anregen, dies so bald wie möglich auf den Weg zu bringen.“

Hamburg verzichtet auf Leitlinien für Umgang mit antisemitischen Straftaten

Die Analyse des Richterbunds ergaben dem RND zufolge, dass spezielle Verfügungen der Ministerien im Kampf gegen Hasskriminalität und bei antisemitischen Motivlagen sowie entsprechende Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen existieren. In Hessen bereitet die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt derzeit Leitlinien vor, während Brandenburg das prüft. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holsteins und Hamburg verzichten hingegen auf vergleichbare Vorgaben. (mp/dpa)

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