• Angriff vor der Synagoge in Hamburg: Die Spurensicherung am Sonntagabend am Tatort.
  • Foto: Röer

Angriff vor Synagoge: Mann fühlte sich von Dämonen verfolgt – Hakenkreuz als Schutz

Der Mann (29), der im Oktober 2020 vor der Hamburgischen Synagoge einen jüdischen Studenten angegriffen hat, steht ab dem 12. Februar vor dem Landgericht. Die Anklage des Staatsschutzes lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Laut einem psychiatrischen Gutachten handelte der Angreifer nicht aus einem antisemitischen Motiv, sondern fühlt sich von Reptilienmenschen verfolgt und ist schuldunfähig. 

Der Beschuldigte hatte das Opfer, einen jungen Mann auf dem Weg zum Gottesdienst, vor der Synagoge Hohe Weide mit einem Klappspaten auf den Kopf geschlagen und schwer verletzt. In seiner Hosentasche fanden Ermittler einen Zettel mit einem Hakenkreuz.

Angriff vor Synagoge: Beschuldigter fühlte sich von Dämonen verfolgt

Bereits bei seiner Festnahme hatte der Deutsch-Kasache extrem verwirrt gewirkt. Später bestätigte ein Gutachter, dass der Mann unter  einer akuten paranoiden Schizophrenie, begleitet von wahnhaften Verfolgungsängsten leidet. Diese Ängste, unter anderem vor Reptilienmenschen, sollen den Angriff ausgelöst haben. 

Es haben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte in freier Willensbestimmung religiöse, weltanschauliche, rechtsextremistische oder antisemitische Ziele verfolge, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Angriff vor Synagoge: Hakenkreuz in Hosentasche

Die Wahnvorstellungen richteten sich zwar vornehmlich gegen jüdische Institutionen, Rituale und Personen, er fühlte sich aber auch durch die christliche Glaubensrichtung bedroht.

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Polizei vor der Synagoge an der Hohe Weide (Eimsbüttel).

Foto:

imago images/Chris Emil Janßen

Der Zettel mit dem Hakenkreuz sollte offenbar als Schutz dienen: „Denn dem Beschuldigten war aus seinem privaten Umfeld wohlmeinend geraten worden, sich gegen die von ihm wahrgenommenen Dämonen und Reptiloiden unter anderem mittels einer solchen Zeichnung zu schützen. Dabei sollte das Kreuz in seiner ursprünglichen Bedeutung (Swastika) als Symbol des Lichts und der Sonne Schutz bieten und Glück bringen“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Synagoge in Hamburg: Wohl kein antisemitisches Motiv für Angriff

Dass der Mann bereits vor seiner Erkrankung antisemitisches oder rechtsextremistisches Gedankengut vertreten hat, konnte nicht nachgewiesen werden. Vollständig ausgeschlossen werden kann dies zurzeit jedoch nicht.

Bei dem Prozess handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Das heißt, es geht nicht um eine Haftstrafe. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren bezweckt, den seit der Tat bereits einstweilig untergebrachten Beschuldigten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen.

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