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  • Schuldig oder krank? Der Beschuldigte Grigoriy K. im Verhandlungssaal des Hamburger Landgerichts.
  • Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Angriff vor Hamburger Synagoge: Urteilsverkündung: Täter für schuldunfähig erklärt

Im Prozess um den Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge hat das Landgericht am Freitag sein Urteil gefällt: Der Angeklagte wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, wie Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen der MOPO mitteilte. 

Das Gericht gehe von einer schweren Erkrankung des Beschuldigten aus. Seine Tat sei wahngeleitet gewesen und der 29-Jährige habe das Unrecht seines Handelns nicht einsehen können. Damit folgte das Gericht sowohl der Empfehlung der Staatsanwaltschaft als auch des psychiatrischen Sachverständigen, der im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung das Gutachten verlesen hatte. Demnach leidet der Täter unter einer akuten paranoiden Schizophrenie.

Angriff vor Hamburger Synagoge: Täter wird für schuldunfähig erklärt

Das Gericht geht davon aus, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. „Es ist zu befürchten, dass weitere wahngeleitete Handlungen bis hin zur Tötung von dem Beschuldigten ausgehen würden, wenn er nicht behandelt wird“, erklärt der Gerichtssprecher weiter.

Der in Kasachstan geborenen Deutsche stand wegen heimtückischen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er hatte das Opfer am 4. Oktober vergangenen Jahres mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf geschlagen. Der 26 Jahre alte Student, der eine Kippa trug und zum Laubhüttenfest die Synagoge besuchen wollte, sei dabei potenziell lebensgefährlich verletzt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

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Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und Empörung gesorgt: Vieles sprach für ein antisemitisches Motiv. Der Mann hatte bei dem Anschlag eine Militäruniform getragen, in seiner Tasche steckte ein Zettel mit einem Hakenkreuz. Dennoch gelangten die Ermittler schon kurz nach der Tat zu der Einschätzung, dass der Verdächtige womöglich schuldunfähig sein könnte. 

Demonstranten fordern antisemitische Taten zu benennen

Die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas, hatte gleich zu Beginn der Urteilsbegründung klargestellt, dass die Tat als antisemitisch bezeichnet werden könne und sich klar gegen einen Menschen jüdischen Glaubens richtete.

Antifaschisten hatten bereits zum Prozessauftakt zu einer Kundgebung aufgerufen. Veranstalterin Anne Blücher kritisierte damals: „Wir stellen fest, dass nach rechtsterroristischen Anschlägen in Deutschland in der Vergangenheit häufig die Biographien der Täter:innen nach Anzeichen für psychische Erkrankungen durchleuchtet, oder mindestens deren familiäre Sozialisierung in den Vordergrund gerückt wird.“ Dadurch würde das politische Motiv der Taten negiert. (mhö)

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