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  • Für den brutalen Mord an Malin M. (22) bekommt der 35-jährige Täter die Höchststrafe: lebenslange Haft.
  • Foto: Röer

Angeklagter bekommt lebenslang: Junge Hamburgerin mit Fußtritten getötet

Eimsbüttel –

Die Verurteilung eines 35-Jährigen für den brutalen Mord an Malin M. (22) in Eimsbüttel an Ostern 2019 ist rechtskräftig. Nach Zustellung des 135 Seiten umfassenden schriftlichen Urteils wurde die für den Angeklagten eingelegte Revision am Montag zurückgenommen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann am 2. Juli zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatte sich der Mann des Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung der 22-Jährigen schuldig gemacht. Demnach griff der polnische Bauarbeiter am späten Ostermontag 2019 seine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus an.

Er zwang sie in seine Wohnung, um sie zu vergewaltigen. Als sich Malin wehrte und um Hilfe schrie, habe er der Frau mehrfach minutenlang auf den Hals getreten, bis sie erstickte.

Hamburgerin mit Fußtritten getötet: Angeklagter bekommt lebenslänglich

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am 2. Juli auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung einer anderen Frau.

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Seine langjährige Lebensgefährtin habe er am 6. August 2018 so heftig geschlagen, dass sie für mehrere Tage im Krankenhaus lag.

Lebenslange Haft bedeutet, dass der Verurteilte nach 15 Jahren um eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bitten kann. (dpa)

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