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Fensterfront mit der Aufschrift „Gun Club“
  • Der Schießclub weist Vorwürfe im Zusammenhang mit Amokschützen zurück.
  • Foto: dpa | Marcus Brandt

Amoklauf in Hamburg: Hanseatic Gun Club wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Schießclub, in dem auch der Hamburger Amokschützen Philipp F. Mitglied war, hat Vorwürfe zurückgewiesen, dem 35-Jährigen unrechtmäßig zum Waffenbesitz verholfen zu haben.

„Der Hanseatic Gun Club war in die Abnahme der strittigen Sachkundeprüfung überhaupt nicht involviert“, sagte der geschäftsführende Gesellschafter, Alfred Reinecke, dem Magazin „Stern“. Vielmehr sei die Prüfung durch einen selbstständigen Lehrgangsträger durchgeführt und abgenommen worden. „Der Hanseatic Gun Club stellte in diesem Fall lediglich die Räumlichkeiten, mit der Prüfung hatten weder die Betreiberfirma der Anlage noch der namensgleiche Sportschützenverein etwas zu tun“, sagte er.

Allerdings gab Reinecke am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, dass unter den Mitgliedern des Prüfungsausschusses auch Mitglieder des Hanseatic Gun Clubs waren.

Amokschütze soll Sachkundezeugnis „blanko“ bekommen haben

Laut Generalstaatsanwaltschaft wird gegen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Sie sollen Philipp F. „blanko“ ein auf den 28. April 2022 datiertes Sachkundezeugnis ausgestellt haben, obwohl er die praktische Sachkundeprüfung an diesem Tag nicht bestanden habe. Eine reguläre nochmalige Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst erfolgten demnach nicht, sondern lediglich eine „angeblich erfolgreich verlaufene ,Nachprüfung‘“, so die Generalstaatsanwaltschaft.

Vor diesem Hintergrund hätte Phillipp F. im Dezember 2022 wohl keine Waffenbesitzkarte erhalten und dementsprechend auch keine Waffe oder Munition besitzen dürfen – zumindest nicht legal.

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Der 35-Jährige hatte am 9. März nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Alsterdorf sieben Menschen – darunter ein ungeborenes Kind – und schließlich sich selbst erschossen. Der Besitz der Tatwaffe – einer halbautomatischen Pistole – war ihm von der Waffenbehörde genehmigt worden. Eine Überprüfung nach einem anonymen Hinweis auf psychische Auffälligkeiten des Mannes war wenige Wochen vor der Tat ohne weitere Maßnahmen geblieben. (dpa)

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