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Bei einem Hamburger Bienenvolk ist die amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Die Stadt richtet einen Sperrbezirk ein.
  • Bei einem Hamburger Bienenvolk ist die amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Die Stadt richtet einen Sperrbezirk ein. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa

Amerikanische Faulbrut in Hamburg – Stadt richtet Sperrbezirk ein

Nicht nur das Coronavirus treibt derweil sein Unheil in Hamburg – auch die Amerikanische Faulbrut wurde nun nachgewiesen. Gänzlich ungefährlich für Menschen betrifft die bakterielle Blutkrankheit nur Honigbienenlarven. In der Hansestadt wurde nun ein Sperrbezirk eingerichtet.

Auch erwachsene Bienen sind durch die amerikanische Faulbrut nicht gefährdet, doch wie die Bezirksämter Wandsbek und Bezirksamt Hamburg-Nord mitteilen, sind Tierseuchen gemäß EU-Verordnung grundsätzlich zu bekämpfen. In Hamburg-Steilshoop wurde die Erkrankung in einem Bienenstand festgestellt, teilen die Ämter mit. In folgendem Gebiet der Bezirke Wandsbek und Nord solle daher zum Schutz gegen die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut ein Sperrbezirk errichtet werden. 

Bienenlarven gefährdet – Hamburg richtet Sperrbezirk ein

Nördlich soll der Bezirk vom Edwin-Scharff-Ring, über südliche und östliche Begrenzung des Sportplatzes entlang der östlichen Begrenzung des Kleingartenverein 565-Ohlsdorf e.V. zum südlichen Wanderweg des Bramfelder Sees, Bramfelder Redder, Fabriciusstrasse, Seekamp, Bramfelder Chaussee abgegrenzt werden, östlich über die Bramfelder Chaussee, Bramfelder Dorfplatz, Heukoppel, Ellernreihe, Hegholt, Haldesdorfer Strasse. Die südliche Begrenzung reicht von der Haldesdorfer Strasse über den Bauernrosenweg, Fabriciusstrasse, Hellbrookkamp, Heinrich-Helbingstrasse, Middendorfstrasse, südlich der Grünanlage zu Langenfort zur Steilshooper Strasse. Zur westlichen Begrenzung listen die Ämter die Steilshooper Strasse, Elligersweg, Meister-Franckestrasse, Steilshooper Allee, Eichenlohweg, Gründgensstrasse und Edwin-Scharff-Ring auf.

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In dem Sperrbezirk sollen alle Besitzer:innen von Bienenvölkern ihre Bienenstände „unverzüglich dem für sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Wandsbek oder des Bezirkes HH-Nord unter der Angabe des Standortes und der Völkerzahl“ anzeigen. Außerdem müssen die Völker tierärztlich auf die Faulbrut untersucht werden, heißt es. „Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu wiederholen.“

Besitzer müssen Bienenvölker melden und untersuchen

Bewegliche Bienenstände dürften nicht von ihrem Standort entfernt werden, ebenso sollen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausgenommen seien aber Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, „wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden“. Auch Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf entfernt werden. 


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Neue Bienenvölker oder Bienen dürfen laut den Ämtern nicht in den Sperrbereich gebracht werden. Wer gegen die Regeln des Sperrbezirks verstößt, muss ordentlich blechen: Wer „vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht oder den Sperrvorschriften dieser Anordnung zuwiderhandelt“, muss mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro rechnen. (se)

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