Am Donnerstag wird ausgelost: Hamburger können 20.000 Euro erben
Es klingt nach einer Betrugsmasche, ist aber ein ganz seriöses Angebot mit einer ernsten Botschaft. Am Mittwoch läuft die Frist ab für die Bewerbung um eine Erbschaft in Höhe von 20.000 Euro. Sie ist an keinerlei inhaltliche Bedingungen gebunden. Aber nicht jeder Hamburger kann mitmachen. Es gibt nur drei einfache Voraussetzungen.
Es klingt nach einer Betrugsmasche, ist aber ein ganz seriöses Angebot mit einer ernsten Botschaft. Am Mittwoch läuft die Frist ab für die Bewerbung um eine Erbschaft in Höhe von 20.000 Euro. Sie ist an keinerlei inhaltliche Bedingungen gebunden. Aber nicht jeder Hamburger kann mitmachen. Es gibt nur drei einfache Voraussetzungen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat kürzlich vorgeschlagen, allen 18-Jährigen ein Grunderbe in Höhe von 20.000 Euro zu geben. Die Stiftung „Ein Erbe für jeden“ will mit einem Pilotprojekt nun untersuchen, ob mehr Chancengleichheit dadurch machbar und ob dieser Weg sinnvoll ist.
„Uns geht es vor allem um Chancengleichheit“, so Christoph Prüm, Vorsitzender der Stiftung. Laut dem DIW würde ein Grunderbe für einen Jahrgang in Deutschland 15 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Finanziert werden könnten sie durch eine relativ geringe Abgabe auf große Erbschaften. Nur fünf Prozent der jährlichen Erbmasse würden ausreichen.
Ein Erbe für jeden: 20.000 Euro für 30-Jährige aus Nord
In einem Pilotprojekt vergibt „Ein Erbe für jeden“ in diesem Jahr erstmals drei Erbschaften an jeweils eine Person aus drei verschiedenen Kreisen und Städten – aus dem Bezirk Hamburg-Nord und den Kreisen Gütersloh und Koblenz. Ausgeschüttet werden jeweils 20.000 Euro.
Die Auslosung in Hamburg ist am 6. Oktober um 19 Uhr in der Zinnschmelze in Barmbek. Bis zum 5. Oktober um 24 Uhr läuft die Bewerbungsfrist. Bedingung für die Teilnahme: Wer mitmachen will, der muss einen deutschen Pass haben, im Jahr 1991 geboren und am Tag der Auslosung im Bezirk Nord gemeldet sein. Die simple Bewerbung lässt sich innerhalb von einer Minute ausfüllen.
Bewerbung um Grunderbe für Hamburger
Dass die Erben schon 30 Jahre alt sein sollen, hat sich Prüm überlegt. Damit sie bereits ein wenig Erfahrung im Leben haben und die Kohle nicht gleich auf den Kopf hauen. Sofort ausgeben kann der Erbe oder die Erbin das Geld aber eh nicht. Es muss zunächst für drei Jahre angelegt werden. Danach kann über die Erbschaft aber frei verfügt werden.
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Initiiert hat das Projekt Christoph Prüm (72) im Alter von 60 Jahren. Er nennt sein Startkapital Grunderbe und findet, dass es jedem Bürger und jeder Bürgerin zusehen sollte, ungeachtet der sozialen Herkunft. Als rechte Hand steht ihm Sohn Sebastian zur Seite.
Christoph Prüm tourt für sein Projekt durch Deutschland
Prüm kommt aus Marktleugast in Franken, er war Solaranlagenbauer und später Abteilungsleiter bei einer Firma für Biogasanlagen, die einem Freund gehörte. Der MOPO erzählt er: „Mit dem Freund habe ich 2010 die Stiftung gegründet, da war das Grunderbe noch gar kein Thema in Deutschland. Ich trage es aber schon seit meiner Jugend mit mir herum, weil ich als Kind in meinem Dorf an der Mosel gesehen habe, wie die eigene Herkunft über die Zukunft entscheiden kann.“
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Die Stiftung will in den nächsten Jahren – je nach Verfügbarkeit der Mittel – jährlich einige Grunderben à 20.000 Euro auslosen. Es kann der Ausbildung dienen oder für ein Start-up genutzt werden, für Wohnungskauf oder Hausbau, Kapitalanlage oder private Altersvorsorge. Der Zweck des Grunderbes ist es, die wirtschaftlichen Startchancen der jungen Erwachsenen etwas anzugleichen.