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Abbiegeassistent
  • Der Monitor eines Abbiegeassistenten zeigt einen Mann im Gefahrenbereich an. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern: Lkw in Hamburg rüsten um

Zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern hat Hamburg den gesamten städtischen Lkw-Fuhrpark mit Abbiegeassistenzsystemen ausgerüstet.

„Neben der Umrüstung von rund 900 städtischen Fahrzeugen über 7,5 Tonnen in den Jahren 2020 und 2021 konnten in den vergangenen Monaten auch die verbliebenen rund 600 Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem entsprechenden System ausgerüstet werden“, teilte die Innenbehörde am Montag mit. Die Gesamtkosten gibt der Senat mit rund 3,5 Millionen Euro an.

Für mehr Sicherheit: Hamburg rüstet alle städtischen Lkw mit Abbiegeassistenten aus

Damit sollen die für Radfahrer in Städten alltäglichen und brandgefährlichen Situationen entschärft werden: Sie fahren an einer Kreuzung geradeaus, während ein Lastwagenfahrer oder eine Busfahrerin zum Rechtsabbiegen ansetzt – und möglicherweise den Radfahrer übersieht. Abbiegeassistenten orten den Radfahrer und geben dem Fahrer rechtzeitig ein Signal.

Allein 534 der aufgerüsteten Fahrzeuge gehören zur Feuerwehr und der Stadtreinigung. Nicht berücksichtigt wurden Fahrzeuge, die noch im ersten Halbjahr 2022 ausgemustert werden sowie Sonderfahrzeuge, die nur sehr selten im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden.


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Auch die rund 1000 Busse der Hamburger Hochbahn sollen bis Ende 2022 mit Abbiegeassistenten ausgerüstet sein. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) werden ihre Busse bis Ende 2023 vollständig so ausrüsten. Insgesamt sind nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes in Hamburg 8042 Lkw über 3,5 Tonnen zugelassen (Stand 1. Januar 2022).

„Totwinkel-Assistent“: Hamburger Lkw werden aufgerüstet

Mit der Nachrüstung des Fahrzeugbestandes folgt die Hansestadt vorzeitig Vorgaben des EU-Rechts. Nach einer EU-Verordnung zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen ist ein „Totwinkel-Assistent“ bei Bussen und Lastwagen ab Mitte 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Mitte 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

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Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge gibt es nicht. Auch mehrere private Unternehmen haben sich zuletzt der Hamburger Senatsinitiative angeschlossen und treiben die Umrüstung ihrer Fahrzeugflotten weiter voran. (mp/dpa)

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