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  • Nach der Sondersitzung des Senats verkündete Bürgermeister Peter Tschentscher die zweiwöchige Schließung der Hamburger Schulen. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Alle Schulen und Kitas geschlossen: Was Hamburgs Familien jetzt wissen müssen

Riesenproblem für Hamburger Familien: Schulen und Kitas bleiben von Montag an für zwei Wochen geschlossen. Betroffen sind 90.000 Kinder und Jugendliche. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) bittet Eltern, ihre Kinder zuhause selbst zu betreuen und ausdrücklich nicht Großeltern oder Nachbarn als Babysitter einzuspannen. Wie macht man das seinem Chef begreiflich? Und was passiert mit den Abiturprüfungen? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann sollen die Schulen wieder öffnen?

Zunächst dauert die Schließung von Kitas und Schulen bis zum 29. März.

Müssen auch Privatschulen schließen?

Ja. Die behördliche Maßnahme gilt für alle 412 Hamburger Schulen, einschließlich der 75 Privatschulen, sowie der Berufsschulen.

Gibt es eine Notbetreuung?

Ja. Von 8 bis 16 Uhr werden Kinder bis 14 Jahre betreut, wenn es ihren Eltern unmöglich ist, sie zu Hause zu behalten. Das gilt aber nur für Eltern, die im Gesundheitswesen arbeiten oder in einem sonstigen Beruf, der zur „Daseinsvorsorge“ der Bevölkerung dient. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) appelliert an Eltern, diese Betreuung wirklich nur im Notfall wahrzunehmen: „Wir wissen, dass wir den Eltern viel zumuten und appellieren an das Verantwortungsgefühl.“ Dazu zähle auch, die Kinder selbst zu betreuen und sie nicht zu Großeltern oder Nachbarn zu geben, die aufgrund ihre Alters als Risikogruppe gelten: „Wir machen diese Maßnahmen ja gerade , um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.“

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Nach der Sondersitzung des Senats verkündete Bürgermeister Peter Tschentscher die zweiwöchige Schließung der Hamburger Schulen. 

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picture alliance/dpa

Wird kontrolliert, ob jemand die Notbetreuung zu Unrecht nutzt?

Nein. Es wird kein Kind abgewiesen, betont der Bürgermeister. Man verlässt sich auf die Eigenverantwortung der Eltern.

Was ist, wenn der Chef einem Elternteil nicht freigeben will?

Melanie Leonhard: „Verweisen Sie gegenüber den Vorsetzten auf die Senatsentscheidung.“ Sie hoffe auch bei den Arbeitgebern auf Flexibilität in einer noch nie dagewesenen Situation, etwa bei der Einrichtung von Home Office-Möglichkeiten.

Fällt der Unterricht zwei Wochen lang komplett aus?

Nein. „Der Lehrbetrieb bleibt aufrecht erhalten“, so Schulsenator Ties Rabe. Lehrer sollen vom Home Office aus online mit ihrer Klasse kommunizieren. Der Plan: Statt im Klassenzimmer sitzen die Schüler am heimischen Rechner und lernen. Schulsenator Rabe räumt ein: „Das ist ein Sprung ins kalte Wasser.“

Was ist mit den Abi-Prüfungen, die am 16. April beginnen?

Die sollen stattfinden wie geplant. Zusätzlich zu den Prüfungsterminen und den regulären Ersatzterminen werden aber weitere Termine angeboten, so der Schulsenator. Dass die Abiturienten nicht in die Schule dürfen, sieht Rabe nicht als Problem. Der Prüfungsstoff sei im Unterricht vollständig behandelt worden. Unmittelbar vor den Prüfungen gehe nur noch um individuelles Nachbereiten.

Schleswig-Holstein und Niedersachsen schließen die Schulen bis nach Ostern – warum macht Hamburg das nicht?

Hamburgs Nachbarländer gehen in zwei Wochen in die Osterferien. Ob Hamburg die Schulschließung nach Ablauf der zwei Wochen verlängert, wird dann entschieden.

Finden Klassenreisen in Hamburg statt?

Nein. Bis zum 30. April sind alle Schulaktivitäten abgesagt, auch Aufführungen oder Sportwettkämpfe. Klassenfahrten ins Ausland sind bis zu den Sommerferien gestrichen.

Was ist mit den Hochschulen in Hamburg?

An der Universität Hamburg wird der Beginn des Sommersemesters vom 1. auf den 20. April verschoben. Alle öffentlich zugänglichen Gebäude wie Bibliotheken, Museen und Sammlungen, das Rechenzentrum und der Sportpark bleiben geschlossen. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften HAW, deren Vorlesungen bereits wieder laufen, erklärt, den Lehrbetrieb weitgehend auf Onlineformate umzustellen und Studierende von der Anwesenheitspflicht zu befreien. Die Universität Hamburg hat bereits angekündigt, den Vorlesungsbeginn auf den 20. April zu verschieben. 

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