Albtraum-Airline: Hamburger saßen 50 Stunden lang in Griechenland fest!
Was bei der estnischen Airline Marabu passiert, lässt einen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen: Immer wieder Mega-Verspätungen, ausgefallene Flüge, hilflose Mitarbeiter. Die MOPO hat mehrfach über die desaströsen Zustände berichtet. Ein Paar aus Hamburg hat sich daraufhin gemeldet und erzählt von seinen Horror-Erfahrungen mit der Fluggesellschaft – 50 Stunden lang saßen sie auf der griechischen Insel Kos fest. Welche Rechte haben Sie in so einem Fall?
Was bei der estnischen Airline Marabu passiert, lässt einen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen: Immer wieder Mega-Verspätungen, ausgefallene Flüge, hilflose Mitarbeiter. Die MOPO hat mehrfach über die desaströsen Zustände berichtet. Ein Paar aus Hamburg hat sich daraufhin gemeldet und erzählt von seinen Horror-Erfahrungen mit der Fluggesellschaft – 50 Stunden lang saßen sie auf der griechischen Insel Kos fest. Welche Rechte haben Sie in so einem Fall?
Es war ein entspannter, zweiwöchiger Urlaub mit Freunden auf der Insel Kos: Sonne, Strand, Kitesurfen. Der Hinflug – ebenfalls mit Marabu – hat problemlos geklappt. Doch der Rückflug entwickelte sich für die Hamburger Marc J. und Nadja B. zum Albtraum.
Sonntag, 11. Juni: Flug fällt aus – und keine Infos, wie es weitergeht
Für Hin- und Rückflug haben die beiden insgesamt über 1100 Euro gezahlt. Am Abend des 11. Juni, ein Sonntag, sollte es eigentlich zurück nach Hamburg gehen – doch am Flughafen angekommen, wird schnell klar: Der Flug fällt aus. „Wir haben gar keine Informationen darüber bekommen, weder per SMS, noch Anruf oder E-Mail“, erzählt Marc J. der MOPO. Und auch an den Infoschaltern vor Ort konnte niemand helfen.
Rund 200 Leute hätten vergeblich auf den Flug nach Hamburg gewartet, erzählt der 41-Jährige. Seine Verlobte und er waren schwer bepackt: Die Kitesurf-Ausrüstung wiegt rund 130 Kilogramm – „da ist man natürlich nicht so flexibel“, sagt der Account-Manager aus Uhlenhorst. Alternativflüge nach Paderborn oder Wien, um von dort aus dann nach Hamburg zu kommen, kamen für ihn daher nicht in Frage.

Mehrere Reisebusse hätten die ratlosen Urlauber abends vom Flughafen ins Hotel gebracht. „Es gab aber immer noch keine Informationen, wie es eigentlich weitergeht“, beklagt er.
Montag, 12. Juni: Tag am Airport verbracht, immer noch kein Flug
Am Montagmittag wurden die Reisenden dann in einem Bus vom Hotel zum Flughafen gebracht. Den Tag haben sie am Airport verbracht – nur, um dann wieder gesagt zu bekommen, dass ihr Flieger auch am Montag nicht starten wird und sie ab jetzt auf sich allein gestellt seien.
Dienstag, 13. Juni: Endlich nach Hause – nach knapp 50 Stunden
Das Paar bucht für rund 90 Euro ein Hotelzimmer für die Nacht von Montag auf Dienstag. Am Dienstagabend ist es dann endlich so weit: In einem weitgehend leeren Flieger ging es zurück in die Heimat – mit einer Verspätung von insgesamt 49 Stunden und 50 Minuten.

Die Airline bestätigt auf MOPO-Nachfrage die Monster-Verspätung: „Marabu selbst ist mit dieser Performance sehr unzufrieden“, sagt ein Unternehmenssprecher. Man arbeite unter Hochdruck an Besserung. Ein Tropensturm soll den Hinflug nach Kos beeinträchtigt und zu der Verspätung für den Flug zurück nach Hamburg geführt haben.
Ob die betroffenen Urlauber jetzt einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises haben, konnte das Unternehmen bis Redaktionsschluss nicht herausfinden. Um sich Stress zu ersparen, will das Paar einen externen Dienstleister wegen der Rückerstattung beauftragen.
Diese Rechte als Flugreisender haben Sie
Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Website darstellt, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 250 Euro und höchstens 600 Euro, wenn sie mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant am Ziel ankommen. Die genaue Höhe hängt von der Entfernung zum Ziel ab und ob Start- und Zielflughafen in der EU liegen.
Der Anspruch verfällt, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände verspätet war – zum Beispiel durch schlechte Wetterverhältnisse oder einen Streik. Sollten die Urlauber die Reise abbrechen, verfällt der Anspruch ebenfalls.
Wenn der Flug bei Kurzstrecken um mehr als zwei Stunden, bei Mittelstrecken um mehr als drei und bei Langstrecken um mehr als vier Stunden verspätet ist, muss die Fluggesellschaft kostenlose Snacks und Getränke anbieten. Falls die Reisenden am selben Tag den Flug nicht mehr antreten können, muss ein Hotel mit Transfer bereitgestellt werden.
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Wenn sich der Abflug um mehr als fünf Stunden verspätet, kann die Reise abgebrochen und später die Kosten zurückverlangt werden.
Marc J. beklagt, dass sich die Airline nach dem Flug nicht mehr bei ihm gemeldet habe. Für ihn ist auf jeden Fall klar: Mit Marabu wird er nie wieder fliegen.