• Jetzt beginnt bei tausenden Hamburgern das große Zittern! Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung muss das Unterkunfts-Vermittlungsportal „Airbnb“ ab sofort Kontrolldaten an die Hamburger Steuerfahndung liefern. Schwarz-Vermietern geht’s damit jetzt an den ...

„Airbnb“-Daten für Steuerfahnder: Jetzt beginnt bei tausenden Hamburgern das Zittern

Jetzt beginnt bei tausenden Hamburgern das große Zittern! Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung muss das Unterkunfts-Vermittlungsportal „Airbnb“ ab sofort Kontrolldaten an die Hamburger Steuerfahndung liefern. Schwarz-Vermietern geht’s damit jetzt an den Kragen. 

Die Steuerfahnder haben bereits ihre Arbeit aufgenommen, immerhin haben sie einiges abzuarbeiten. Denn: Laut Finanzbehörde können nicht erklärte Vermietungseinkünfte auch bis zu zehn Jahre nachträglich besteuert werden.

Hamburg: Jahrelang illegale Ferienwohnungen

Das betrifft also auch eine Zeit, in der es noch einfach war, illegale Ferienwohnungen anzubieten. Erst seit gut einem Jahr gibt es in Hamburg eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungs-Vermieter. Zuvor hatte die Stadt nahezu keine Kenntnisse darüber, wer Touristen-Buden vermietet und in welchem Umfang das geschieht.

Dabei wurde oftmals nicht nur gegen das Wohnraumschutzgesetz verstoßen, weil reguläre Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen worden sind, es wurden eben auch am Fiskus vorbei Einnahmen erzielt.

Airbnb: Hamburg kann gegen Steuersünder vorgehen

Zur Verdeutlichung: Allein 2017 wurden nur 228 Schwarz-Vermieter von den Behörden erwischt, wohlgemerkt bei Zehntausenden Vermietungen. Mit den jetzigen Voraussetzungen kann Hamburg aber nicht nur gegen Wohnraumzweckentfremdung sondern auch gegen Steuersünder vorgehen.

„Dies ist ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg“, sagt Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Bundesweit sei dies das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen.

Airbnb: Hamburg will sich Steuern nicht entgehen lassen

Dabei musste Hamburg mit Unterstützung anderer Bundesländer und des Bundeszentralamtes für Steuern in einem langjährigen Verfahren immer wieder Rückfragen ausländischer Steuerpflichtiger und der zuständigen ausländischen Behörden begegnen.

„Diese Hartnäckigkeit hat sich nun ausgezahlt“, sagt Dressel. Damit sei ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung eines „erheblichen Dunkelfeldes“ erreicht worden. Die jetzt eingegangenen Daten würden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Mit welcher Steuersumme zu rechnen ist, ließe sich laut Finanzbehörde noch nicht abschätzen.

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