Ärger um Soforthilfe-Rückzahlungen: Wann werden Zinsen fällig?
Nicht genug, dass einige Selbstständige und Kleinunternehmer die im Frühjahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfen nun teilweise doch zurückzahlen müssen – in einigen Fällen werden dabei sogar noch bis zu vier Prozent Zinsen fällig. Hunderte Fälle sind allein in Hamburg betroffen. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Katharina Beck (Grüne) äußert deutliche Kritik. Doch wann werden überhaupt Zinsen fällig?
Im Frühjahr 2020 sollte Selbstständigen und Kleinunternehmen mit schnellen und unbürokratischen Zuschüssen von bis zu 15.000 Euro geholfen werden. Dass diese Hilfen nun teilweise doch zurückgezahlt werden müssen, hatte bereits für Wirbel gesorgt. Und auch der Umgang mit den Zinsen führt zu Kritik. In Hamburg etwa werden in bestimmten Fällen bis zu vier Prozent fällig.
Die Verzinsungen werden soweit wie möglich vermieden, sagt Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dazu zur MOPO. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verweist seinerseits auf die Zuständigkeit der Länder, über deren Bewilligungsstellen die Soforthilfen gewährt werden.
Nicht genug, dass einige Selbstständige und Kleinunternehmer die im Frühjahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfen nun teilweise doch zurückzahlen müssen – in einigen Fällen werden dabei sogar noch bis zu vier Prozent Zinsen fällig. Hunderte Fälle sind allein in Hamburg betroffen. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Katharina Beck (Grüne) äußert deutliche Kritik.
Im Frühjahr 2020 sollte Selbstständigen und Kleinunternehmen mit schnellen und unbürokratischen Zuschüssen von bis zu 15.000 Euro geholfen werden. Dass diese Hilfen nun teilweise doch zurückgezahlt werden müssen, hatte bereits für Wirbel gesorgt. Und auch der Umgang mit den Zinsen führt zu Kritik. In Hamburg etwa werden in bestimmten Fällen bis zu vier Prozent fällig.
Hamburger Finanzsenator: Zinsen werden soweit wie möglich vermieden
Die Verzinsungen werden soweit wie möglich vermieden, sagt Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dazu zur MOPO. Zinsen werden demnach nur fällig, wenn der Rückzahlungsgrund vom Antragsteller verschuldet sei und die Zahlung nicht fristgemäß erfolge. Stundungszeiträume werden hingegen nicht verzinst. Bisher wurden nach Auskunft der Behörde so von 761 Antragsteller:innen Zinsen gefordert, insgesamt wurden etwa 8100 Rückzahlungsforderungen gestellt. Auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen laut dem „Handelsblatt“ Zinsen gezahlt werden.
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Auf die Frage, ob komplett darauf verzichtet werden könnte, spielt die Hamburger Finanzbehörde den Ball zum Bund: „Sofern das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Anm. d. Red.) die Grundlage dafür schafft, keinerlei Zinsen zu erheben, wären wir sehr gern bereit, darauf zu verzichten“, so Dressel.
Zinsen bei Soforthilfe-Rückzahlung: Betrag „einfach unangemessen”
Doch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verweist seinerseits auf die Zuständigkeit der Länder, über deren Bewilligungsstellen die Soforthilfen gewährt werden. „Die Rückzahlungen liegen vollständig in der Hand der Bundesländer“, so ein Sprecher zur MOPO. Zinsen seien nicht Gegenstand der diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarungen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Länder darum gebeten, „möglichst auf Zinsen zu verzichten“.
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„Zinsen sollen nun wohl nur bei ‚Verschulden‘ verlangt werden. Aber wie wird entschieden, ab wann es sich um ‚Verschulden‘ handelt?“, kritisiert die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katharina Beck. Die Höhe der Zinsen sei im Vergleich mit den negativen bis sehr niedrigen Marktzinsen „einfach unangemessen“. Deswegen – und aufgrund der ursprünglichen Fehlkonstruktion der Soforthilfen und der aktuell herausfordernden Situation für viele Unternehmen – halte sie es für angebracht, dass der Staat nun auf Zinsen verzichte außer eine Straftat sei nachgewiesen, sagt sie der MOPO.