• Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Aldi nun verklagt. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Ärger für Discounter: Hamburger Verbraucherzentrale verklagt Aldi

Es geht um einen kleinen Schnipsel Papier am Regal. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Itzehoe Klage gegen Aldi eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen dem Discount-Riesen vor, Grundpreise nicht ordentlich auszuweisen.

Händler müssen im Regal neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise pro Kilogramm oder pro Liter angeben – damit die Kunden die Preise mehrerer Produkte besser vergleichen können. Das geschieht bei Aldi jedoch nur unzureichend, finden die Hamburger Verbraucherschützer. 

Hamburger Verbraucherzentrale verklagt Discounter Aldi

Bei der Klage geht es um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Filialen ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. Die Verbraucherzentrale gibt an, viele weitere Verstöße gegen die so genannte Preisangabenverordnung entdeckt zu haben. In fünf überprüften Hamburger Filialen seien es mehrere hundert gewesen, heißt es in einer Mitteilung. Allein in einem Laden habe es 30 Mängel gegeben. 

„Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale. „Die Schlampigkeit hat anscheinend System.“ Er geht davon aus, dass andere Unternehmen auch nicht sorgfältiger sind. 

Discounter Aldi wehrt sich gegen Vorwürfe aus Hamburg

Aldi habe sich geweigert, für die fehlenden Grundpreise beim veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, deshalb der Gang vor Gericht. 

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Und was sagt der Discounter zu den Vorwürfen? Man weise die Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurück, heißt es auf Anfrage der MOPO. „Da uns die Klage allerdings bis heute nicht zugestellt worden ist, können wir inhaltlich dazu leider noch nicht Stellung nehmen“, so ein Aldi-Sprecher. Die Klage richte sich nur gegen die Aldi-Regionalgesellschaft in Horst. Im gesamten Gebiet von Aldi Nord mit mehr als 2200 Märkten habe es noch keine Kundenbeschwerden gegeben. Alle Vorgaben zur Preisangabenverordnung würden eingehalten. 

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