Achtung, Abzocke! Mit diesen billigen Tricks werden teure Verträge verkauft
In diese Falle kann jeder mal tappen: (Angebliche) Vertreter des eigenen Telefonanbieters rufen einen an, wollen einem Anti-Viren-Software oder eine Vertragsänderung andrehen und lassen einfach nicht locker. Die Verbraucherzentrale verrät, wie man sich bei solchen Anrufen verhalten sollte – und welches Wort man auf keinen Fall sagen darf.
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In diese Falle kann jeder tappen: (Angebliche) Vertreter des eigenen Telefonanbieters rufen einen an, wollen einem Anti-Viren-Software oder eine Vertragsänderung andrehen und lassen einfach nicht locker. Die Verbraucherzentrale verrät, wie man sich bei solchen Anrufen verhalten sollte – und welches Wort man auf keinen Fall sagen darf.
Wenn mir meine Eltern eins beigebracht haben, dann nie und unter gar keinen Umständen irgendetwas am Telefon zu kaufen. Entsprechend skeptisch war ich, als mein Telefonanbieter vor ein paar Tagen anfing, mich unter verschiedenen Nummern mit Anrufen zu bombardieren – er wollte mir einen Virenschutz andrehen. Zu den Nummern fand ich im Internet direkt Warnungen und schlechte Bewertungen: Werbung, bis hin zur Nötigung.
Unbekannte Anrufer: Dieses Wort sollten Sie nicht sagen
„Zurzeit grassieren Viren auf Smartphones und Computern. Ihre Geräte sind in Gefahr“, sagte der Mitarbeiter sinngemäß. Er machte mir eine Software zum Schutz schmackhaft. Nebenbei erzählte er mir, dass er das Gespräch aufnimmt. „Sie ist in den ersten Wochen kostenlos, danach müssen Sie sie bezahlen. Sie können Sie aber kündigen.“ Als ich nicht direkt zustimmen wollte, kündigte er mir an, Infos schicken zu wollen. „Darf ich Ihnen die Mail zuschicken?“ Ich – mit zweitem Vornamen Fuchs – sagte natürlich nicht „ja“.
Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale, wenn unbekannte Nummern anrufen. Denn Betrüger könnten das in meinem Fall ja auch aufgenommene Telefonat am Ende zusammenschneiden und schwupps, hat man etwas gekauft oder einem Vertrag zugestimmt. „Beantworten Sie Fragen im ganzen Satz. Zum Beispiel: „Können Sie mich hören?“ mit „Ich höre Sie“, empfiehlt die Verbraucherzentrale.
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Genau das versuchte ich. Gar nicht so einfach, das Wörtchen „ja“ konsequent auszusparen. Aber ratsam: „Seit Ende 2022 ist ein am Telefon geschlossener Vertrag über Mobilfunk oder Festnetztelefon/Internet nur wirksam zustande gekommen, wenn der Verbraucher im Anschluss eine Vertragszusammenfassung erhält, die er genehmigen muss. Reagiert man darauf nicht, kommt der Vertrag nicht zustande. Genehmigt man den Vertrag vorschnell, steht einem das 14-tägige Widerrufsrecht zu“, so die Verbraucherzentrale auf MOPO-Anfrage.
Virenschutz kaufen? Das rät die Verbraucherzentrale
Aber: „Anti-Viren-Software würde nicht unter diese Bestimmungen fallen. Ein Vertrag über dieses Produkt könnte weiterhin am Telefon abgeschlossen werden“, so die Verbraucherzentrale weiter. „Unser Rat: Grundsätzlich keine Verträge am Telefon abschließen, keine Einwilligung zu Werbeanrufen erteilen. Wird zum Beispiel angeraten, sich mittels Anti-Viren-Programm gegen Schadsoftware zu schützen, so kann man dies zum Anlass nehmen, um sich grundsätzlich über die Notwendigkeit und die Angebote verschiedener Anbieter zu informieren. Für den Abschluss des Vertrages im Rahmen des Telefonats besteht überhaupt kein Anlass.“
Der Telefonanbieter selbst streitet ab, seinen Kunden mithilfe billiger Tricks Verträge aufdrängen zu wollen – auch wenn man einen solchen Virenschutz anbiete. „Generell gilt: Wünschen Kunden keine weiteren Anrufe, haben sie selbstverständlich die Möglichkeit uns das mitzuteilen und somit ein Werbeverbot für personalisierte Werbung zu erteilen“, erklärt die Sprecherin.
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Eine Mail habe ich übrigens nie bekommen – und werde mich jetzt, wie von der Verbraucherzentrale angeraten, in Ruhe mit Antivirensoftware auseinandersetzen.