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Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt vor Versprechen auf der Website des schwedischen E-Scooter Verleihers Voi. (Symbolbild)
  • Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt vor Versprechen auf der Website des schwedischen E-Scooter Verleihers Voi. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser

Hamburg: Verbraucherzentrale warnt vor E-Scooter-Verleiher

„Mit dem Tagespass kannst du 24 Stunden lang unbegrenzte Fahrten genießen!“ Mit diesem Slogan bewirbt der schwedische E-Scooter-Verleiher Voi auf seiner Homepage nicht nur seine Tagespässe, sondern auch die Monatskarten. Doch dahinter scheint eine miese Masche zu stecken: Denn die Anzahl der Fahrten ist trotz dieses Versprechens limitiert.

Davor warnt jetzt die Verbraucherzentrale in Hamburg, die das Unternehmen wegen Irreführung abgemahnt hat. Ein Kunde, der sich für 39 Euro eine Monatskarte gekauft hatte, habe das laut der Verbraucherzentrale sehr schmerzhaft erfahren müssen. „Voi teilte dem Betroffenen per E-Mail mit, gegen die Nutzungsvereinbarung des Sharing-Anbieters verstoßen zu haben“, heißt es in einer Pressemitteilung.

E-Scooter-Abzocke: Verbraucherzentrale warnt

Das Unternehmen habe geschrieben: „Wir haben festgestellt, dass deine Nutzung des Voi-Passes die in unserer Richtlinie zur fairen Nutzung angegebene Grenze überschreitet. Der Grenzwert für die faire Nutzung liegt bei neun Fahrten pro 24 Stunden oder 200 Minuten Nutzung insgesamt pro 24 Stunden.“

Und tatsächlich: Wirft man einen Blick auf die Nutzungsbestimmungen von „Voi“ und scrollt sehr weit nach unten, lässt sich die entsprechende Passage finden. Weiterhin heißt es dort: „Wenn Sie nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin gegen diese Bestimmung zur verantwortlichen Nutzung verstoßen, wird Voi Ihren Voi Pass in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.10 ohne weitere Warnung deaktivieren und sperren.“

E-Scooter Verleiher Voi lockt mit unbegrenzten Fahrten

Der schwedische E-Scooter Verleiher Voi wurde von der Hamburger Verbraucherzentrale wegen Irreführung abgemahnt. picture alliance/dpa/Markus Scholz
Der schwedische E-Scooter Verleiher Voi wurde von der Hamburger Verbraucherzentrale wegen Irreführung abgemahnt.
Der schwedische E-Scooter Verleiher Voi wurde von der Hamburger Verbraucherzentrale wegen Irreführung abgemahnt.

Kopfschütteln bei der Verbraucherzentrale. „So geht es nicht! Voi kann Verbraucher:innen nicht mit einer unbegrenzten Anzahl an Fahrten locken, wenn die Nutzung tatsächlich limitiert ist!“, sagt Julia Rehberg. Ein solches Geschäftsgebahren sei unlauter, selbst wenn mögliche Einschränkungen an anderer Stelle detailliert aufgeführt würden.

Das sagt Voi zu den Vorwürfen der Verbraucherzentrale

Der schwedische Sharing-Anbieter erklärt auf MOPO-Anfrage, dass das Unternehmen sich entschlossen habe, die Nutzungsbedingungen der E-Scooter zu limitieren, da sie eine missbräuchliche Nutzung des Voi-Passes festgestellt haben. Das seien zum einen Lieferfirmen und zum anderen Nutzer:innen, die „unverantwortliches Verhalten“ an den Tag legten. „Zum Beispiel solche, die unsere E-Scooter mehr wie ein Spielzeug, denn als Transportdienst behandeln, die sie sein sollten“, erklärt Sprecher Caspar Spinnen.

Allerdings: „Wir sehen jetzt, dass wir in unserer Kommunikation diesbezüglich noch deutlicher werden müssen“, gibt Spinnen zu. „In kurzer Zeit“ soll der Web-Auftritt überarbeitet werden und live gehen, sodass keine Missverständnisse mehr auftauchten. „Wir haben nie die Absicht gehabt, unsere Nutzer:innen zu täuschen“, versichert der Sprecher.

Verbraucher:innen können Missstände online melden

Alle Nutzer:innen, die aus ihrem Monatspass gekündigt wurden, würden für die noch nicht genutzten Tage entschädigt, kündigte Spinnen an. Die Buchung von Einzelpässen sei weiterhin für alle möglich. Alle, die das Gefühl hätten, fälschlicherweise gesperrt worden zu sein, könnten sich an das Support-Team wenden.

Verbraucherschützerin Rehberg rät, bei der Nutzung von Sharing-Angeboten grundsätzlich immer ins Kleingedruckte zu schauen. „Viele Dienstleistungen scheinen auf den ersten Blick günstiger als sie am Ende sind.“ Probleme mit Sharing-Unternehmen können Betroffene über ein Online-Beschwerdeformular an die Verbraucherzentrale Hamburg weitergeben.

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