Er muss in den Knast: Reue-Rapper Gzuz kommt bei harter Richterin nicht an
Sieht so ein bekehrter Gangster aus? Am letzten Prozesstag trug Gzuz (33) mit rauer Stimme seine Reue vor, warf sich dazu sogar in ein weißes Hemd mit bunten Streifen. „Heute bin ich ein anderer Mann“, gelobt er vor Gericht, als die Richterin ihm das letzte Wort erteilt.
In dem Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg ging es um Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und Drogen. Bei allen drei Punkten gab es Streitigkeiten zwischen den Gzuz-Anwälten und der Staatsanwaltschaft.
Sieht so ein bekehrter Gangster aus? Am letzten Prozesstag trug Gzuz (33) mit rauer Stimme seine Reue vor, warf sich dazu sogar in ein weißes Hemd mit bunten Streifen. „Heute bin ich ein anderer Mann“, gelobt er vor Gericht, als die Richterin ihm das letzte Wort erteilt.
In dem Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg ging es um Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und Drogen. Bei allen drei Punkten gab es Streitigkeiten zwischen den Gzuz-Anwälten und der Staatsanwaltschaft.
Gzuz: Schlag ins Gesicht eines Fans „Notwehr“?
Bei den Waffen: Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung einen verbotenen Böller unter dem Sofa. Ist der Böller Gzuz zuzurechnen? Staatsanwaltschaft: „Natürlich!“ Verteidigung: „Der ist da irgendwie runtergerutscht.“
Bei der Körperverletzung: Eine Jugendliche schoss ein Selfie mit Gzuz. Sie wollte noch weitere Bilder. Er lehnte ab. Sie lief ihm dennoch nach, mit ihrem Handy auf ihn gerichtet. Gzuz schlug zu, traf das Handy und die Nase der 19-Jährigen. Laut Verteidigung „Notwehr“, „ein Kollateralschaden“. Die Frau habe ihn vorher bedrängt, sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: „Sein Ziel war es, sie zu maßregeln. Alles drumherum war ihm egal.“
Gzuz-Verteidigung: „Gehen sie doch nach Moskau, mit so einem Rechtsverständnis.“
Bei den Drogen: Die Staatsanwaltschaft meint, die Wohnung, in der sie gefunden worden sind, ist klar Gzuz zuzuordnen. Die Verteidigung sagt, er habe dort nicht mehr gewohnt; die Drogen gehörten ihm nicht.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft: eine Geldstrafe von 450.000 Euro, eine Freiheitsstrafe von 10 Monate. Ausgesetzt ohne Bewährung. Der Beschuldigte sei ein „Bewährungsversager“.
Die Verteidigung gab sich schockiert: „Gehen sie doch nach Moskau, mit so einem Rechtsverständnis.“
Juristischer Battlerap, Gzuz bleibt ruhig
Während sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft im juristischen Battlerap übten, blieb Gzuz ruhig. Erst zum Ende erhob Kristoffer Jonas Klauß das Wort. „Zu den Tatdingern: Ich wollte dieses Mädel niemals verletzten“, sagte er, und betont: „So eine Haftstrafe würde mir mies den Boden unter den Füßen wegziehen.“ Zum Prozess sagte er: „Im letzten Verfahren habe ich mich unfair behandelt gefühlt. Dieses Verfahren war anders, das war fair und rechtsstaatlich.“
Gzuz wurde vor eineinhalb Jahren von einem Hamburger Amtsrichter zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Richter fragte ihn damals: „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“ In dem Berufungsverfahren hoffte Gzuz auf ein milderes Urteil. Dabei musste er sich auch gegen seine eigene Kunstfigur verteidigen: Das Gangsterimage, das bei Rapper Gzuz die Verkaufszahlen in die Höhe schießen lässt, schadet dem Privatmann Kristoffer Jonas Klauß vor Gericht. Er versuchte dort deshalb, ein ganz anderes Bild abzugeben: statt Rüpelrapper mit langer Vorstrafenliste und einer noch längeren Liste an frauenfeindlichen Texten nun ein reumütiger, geläuterter Familienvater.
Überzeugte er damit die Richterin?
Nein. Die Richterin sagte zwar: „Sie sind keinesfalls die Karikatur, zu der sie oft gemacht werden“. Sie ergänzte aber auch: „Seit etwa 10 Jahren sind Straftaten die begleitende Musik in ihrem Leben“. Und das könne die Rechtsgemeinschaft nicht ewig dulden.
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Die Richterin ließ zwar die Drogen-Anklage fallen. Wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz muss Gzuz jedoch eine Geldstrafe von 414.600 Euro zahlen und für 8 Monate und zwei Wochen in den Knast – ohne Bewährung.