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  • Andre Schulz Haus in Hamburg wurde durchsucht. Der Vorsitzende der Polizistengewerkschaft versicherte, niemanden getäuscht zu haben. 
  • Foto: dpa

70.000 Euro: Schwerer Betrug! Anklage gegen Hamburger Top-Polizist

Jetzt steht es schwarz auf weiß! Hamburgs Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, Anklage wegen Betruges in einem besonders schweren Fall erhoben!

Bereits seit Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ehemaligen BDK-Chef. Hintergrund ist, dass Schulz seit Januar 2014 zu 50 Prozent von der Hamburger Polizei bezahlt wurde – obwohl der Erste Kriminalhauptkommissar zu 100 Prozent für die Gewerkschaft arbeitet. Der Fall sorgte bei Bekanntwerden Anfang 2017 für Empörung, Polizeipräsident Ralf Martin-Meyer entschied daraufhin, diese Praxis umgehend zu beenden.

Hamburg: Staatsanwaltschaft klagt Ex-BDK-Chef Schulz an

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall jedoch nicht erledigt – sie klagt Schulz jetzt an! „Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, nach seiner Wahl zum BDK-Vorsitzenden gegenüber der Polizei Hamburg mit Schreiben vom 1. November 2013 eine Verringerung seiner Arbeitszeit von regulär 40 Wochenstunden auf 20 Wochenstunden (und entsprechender Gehaltsreduzierung um 50 %) beantragt zu haben, obwohl er zu keiner Zeit vorhatte, diese Tätigkeit auch zu verrichten“, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Dementsprechend habe er „die ihm zum 1. Januar 2014 im Fachstab des Landeskriminalamts zugewiesene Stelle nach Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung“ auch nicht angetreten oder anderweitig für die Polizei Hamburg gearbeitet. Die Folge: „Zwischen dem 1. Januar 2014 und 28. Februar 2017 wurden dem Angeschuldigten folglich Nettobezüge in Höhe von insgesamt 75.177,28 Euro zu Unrecht überwiesen“, so die Staatsanwaltschaft. Neben Schulz wird jedoch noch eine weitere Person angeklagt.

Staatsanwaltschaft: Anklage gegen weitere Polizistin

„Seine mitangeklagte ehemalige Dienstvorgesetzte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, diesen Zustand geduldet zu haben“, so die Staatsanwaltschaft. Sie sei Ende März 2014 vom damaligen Leiter des Landeskriminalamts Hamburg noch gesondert auf die zu erbringende Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hingewiesen worden.

Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wurde die Anklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem angekündigt, „Wertersatz in Höhe der erlangten Nettobezüge“ zu beantragen.

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