Die Schulbehörde verschärft die Corona-Maßnahmen in Hamburg (Symbolbild)
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2G-Plus und Masken beim Sport: Das gilt jetzt in Hamburgs Schulen

Omikron macht auch vor Hamburgs Schulen nicht Halt: In der vergangenen Woche wurden 2499 Neuinfektionen bei Schüler:innen gemeldet – die meisten von ihnen unter zehn- bis 19-Jährigen. Dazu haben sich noch 130 Schulbeschäftigte infiziert, das sind immerhin 0,4 des Schulpersonals in nur einer Woche. Jetzt will die Schulbehörde die Sicherheitsmaßnahmen weiter verschärfen.

Testen, testen, testen: Als einen der Hauptbausteine für sicherere Schulen will die Behörde die Testpflicht für Schüler:innen ausweiten. Seit den Weihnachtsferien müssen sie sich probehalber dreimal pro Woche testen lassen – zuvor war es nur zweimal in der Woche Pflicht. Nun wird diese Regelung dauerhaft eingeführt. Immer montags, mittwochs und freitags sollen Schüler:innen unter Aufsicht Schnelltests durchführen. Nach Angaben der Schulbehörde wurden hierfür gerade 4,8 Millionen neue Schnelltests geliefert, weitere Tests sollen nachbestellt werden.

Omikron in Hamburgs Schulen: 2G-Plus wird ausgeweitet

Ab dem 17. Januar wird diese Testpflicht zudem auch auf geimpfte oder genesene Schüler:innen ausgeweitet – sie waren bisher davon ausgenommen. Doch da nur die wenigsten Kinder und Jugendlichen in Hamburg bisher geboostert sind, hält die Behörde den Schritt zum Schutz vor der Omikron-Variante für notwendig. Die Regel soll zudem vereinfachen, dass Schüler in ihrer Freizeit an 2G-Plus-Angeboten teilnehmen können, ohne dass sie einen weiteren Test machen müssen.


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Auch sonst wird 2G-Plus in Schulen für Veranstaltungen, die nicht der Schulpflicht unterliegen, ausgeweitet – etwa für Vorträge oder Info-Veranstaltungen. Außerschulische Besucher:innen dürfen daran nur noch teilnehmen, wenn sie doppelt geimpft oder genesen sind und ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen können. Nur geboosterte Personen sind davon befreit. Für Veranstaltungen, die im Schulgesetz verankert sind (wie Klassen- oder Zeugniskonferenzen), gilt die Regelung nicht. Hier gelten 3G und Maskenpflicht.

Corona-Maßnahmen in Schulen: Maskenpflicht beim Sport

Maskenpflicht soll nun auch wieder beim Sportunterricht in Innenräumen gelten. Mannschaftssport ist unter dieser Bedingung weiter zulässig. Wenn das Wetter es zulässt, soll der Sportunterricht aber draußen stattfinden – dann ohne Maske.

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„Die fünf zentralen Bausteine des schulischen Corona-Sicherheitskonzepts werden dadurch noch einmal verbessert und gelten weiter“, so Schulsenator Ties Rabe (SPD): „Regelmäßiges Testen, Maskenpflicht in allen Schulgebäuden, Stoß- und Querlüften in allen Innenräumen alle 20 Minuten, Impfkampagne und mobile Luftfilteranlagen für Klassen- und Fachräume.“ (ncd)

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