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  • „Volksverhetzung": Die AfD Hamburg stört sich an einem Chor-Experiment des NDR zu polizeifeindlichen Rap-Texten.
  • Foto: Screenshot Youtube

„F… die Cops“: Wie die AfD versucht, eine NDR-Reportage zum Skandal aufzubauschen

Nachdem der WDR wegen eines Satireliedchens („Meine Oma ist ne alte Umweltsau“) vor dem rechten Shitstorm kapitulierte, versucht die AfD in Hamburg nun nach Kräften, den „Skandal“ zu wiederholen – ausgerechnet mit einer NDR-Reportage aus dem Jahr 2018, die sich mit Polizeihass in Rappertexten befasst.

„F…. die Cops“, singen liebliche Frauenstimmen, „sie sind Bullenschweine“ – der hasserfüllte Text eines Rapsongs, dargeboten im Stil eines Kirchenchores. Die Irritation ist beabsichtigt: Die Reportage der NDR-Jugendsparte „Funk“ setzt sich kritisch mit dem Polizei-Hass in deutschen Raptexten auseinander.

Anderthalb Jahre nach Entstehung der Reportage im August 2018 hat die Hamburger AfD das Video nun auf Youtube entdeckt – und Fraktionschef Dirk Nockemann stellt empört eine Anfrage an den Senat. Ohne auf auf die Einbettung des Chorgesanges in die Sendung hinzuweisen, bauscht der Rechtspopulist das Video als „Potpourri mit menschenverachtenden Inhalten“ auf, spricht von „strafrechtlicher Relevanz“ und „Ermittlungsverfahren zumindest gegen den Intendanten des NDR sowie anderer Verantwortlicher wegen Volksverhetzung.“

Hamburger Senat kontert AfD-Anfrage cool

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Regt sich über eine NDR-Reportage zum Thema Raptexte auf: Dirk Nockemann, Hamburgs AfD-Fraktionschef

Foto:

dpa

Nockemanns aufgeregten Versuch der Skandalisierung kontert der Senat cool: „Um zu verdeutlichen, was die Jugendlichen täglich konsumieren und in ihr Weltbild aufnehmen, hat die Redaktion ein auch als solches bezeichnetes „Experiment“ durchgeführt: Ein Komponist wurde beauftragt, eine klassische Partitur zu erstellen und einen Chor die Originaltexte singen zu lassen. Ziel ist es zu zeigen, welche drastischen Auswirkungen solche Texte auf die Arbeit der Polizei und der Polizistinnen und Polizisten persönlich haben können, und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Genre Gangster-Rap bei Jugendlichen zu erreichen.“

Tatsächlich, so bestätigt der Senat, sind am 19. Februar 2020 drei Strafanzeigen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eingegangen. Nun müssen die Ermittler prüfen, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. 

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