Das Grab von Maria und Thomas Bögerl ist am 06.04.2017 in Herrieden (Bayern) auf dem Friedhof mit Blumen geschmückt. Maria Bögerl wurde im Jahr 2010 entführt und ermordet. Ihr Mann Thomas, der damals Sparkassenvorsitzender in Heidenheim (Baden-Württemberg) war, nahm sich ein Jahr später das Leben.

Das Grab von Maria und Thomas Bögerl Maria Bögerl wurde im Jahr 2010 entführt und ermordet. Ihr Mann Thomas, der damals Sparkassenvorsitzender in Heidenheim (Baden-Württemberg) war, nahm sich ein Jahr später das Leben. Foto: picture alliance / Stefan Puchner/dpa | Stefan Puchner

Mysteriöser Mordfall um Maria Bögerl: „10.000 Spuren“ – aber immer noch kein Täter

Es ist einer der bekanntesten ungeklärten Mordfälle der Republik: Vor 13 Jahren wird Maria Bögerl aus ihrem Haus in Heidenheim entführt. Wochen später findet ein Spaziergänger ihre Leiche. Nun kommt das Ermittlungsverfahren zu einem vorläufigen Ende.

Die Ermittlungen im Fall der entführten und ermordeten Bankiersfrau Maria Bögerl aus Heidenheim in Baden-Württemberg sind eingestellt worden. Nach 13 Jahren „intensivster gemeinsamer Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und der Auswertung von mehr als 10.000 Spuren“ habe kein Täter ermittelt werden könnten, teilten Polizeipräsidium Ulm und Staatsanwaltschaft Ellwangen am Montag mit.

Ihr Mann nahm sich später das Leben

Maria Bögerl, die Ehefrau des damaligen Heidenheimer Sparkassenchefs, war am 12. Mai 2010 aus ihrem Wohnhaus in Heidenheim entführt worden. Am selben Tag habe ihr Mann einen Anruf eines Unbekannten erhalten, der 300.000 Euro Lösegeld forderte – die Übergabe scheiterte jedoch. Anfang Juni 2010 entdeckt ein Spaziergänger die Leiche von Maria Bögerl an einem Waldrand wenige Kilometer vom Haus der Bögerls entfernt. Bögerls Mann nahm sich später das Leben.

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburger Ex-Lehrer erzählen: Darum haben wir gekündigt!

Da aktuell keine weiteren Ermittlungsansätze vorlägen, werde das Ermittlungsverfahren nun eingestellt. Der Fall werde jedoch weiter beim Polizeipräsidium Ulm geführt, um alle notwendigen Detailkenntnisse zum Sachverhalt in erfahrener Hand zu belassen.

Da der Vorwurf des Mordes nicht verjährt, kann das Verfahren bei neuen Ermittlungsansätzen jederzeit wieder aufgenommen werden. Den Ermittlungsbehörden liegt weiterhin eine eindeutig einem männlichen Täter zuzuordnende DNA-Spur vor. (dpa)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test