Trotz Vereinbarung: Enkel schmeißt Oma aus Haus raus!
Nach dem Tod ihres Mannes hat eine Seniorin lebenslanges Wohnrecht mit ihrem Enkel vereinbart. Doch er verkaufte das Haus und setzte seine Oma vor die Tür. Sie klagte – und muss nun trotzdem ausziehen.
Weil das Wohnrecht nicht im Grundbuch festgehalten wurde, könne die Frau dies nicht gegenüber den neuen Eigentümern durchsetzen, teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Ihr stehe aber Schadenersatz von ihrem Enkel zu.
Vereinbarung war nicht schriftlich festgehalten
Die Klägerin erbte das Haus gemeinsam mit ihren beiden Töchtern. Sie einigten sich, das Erbe an den Enkel zu verkaufen – unter der Prämisse, dass die damals Mitte 70-jährige Frau weiter in dem Haus wohnen dürfe. Diese Vereinbarung bei einem Kaffeetrinken wurde allerdings nie schriftlich im Grundbuch eingetragen.
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Eineinhalb Jahre später setzte der Enkel seine Großmutter vor die Tür und verkaufte das Haus zu mehr als den doppelten Preis an ein junges Paar. Die Seniorin verklagte ihren Enkel vor dem Landesgericht und bekam Recht. Auch seine Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Die Großmutter müsse zwar ausziehen, habe aber Anspruch auf Schadenersatz. (dpa)
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