Streit ums Anwohnerparken: Polizei hält von Sondergenehmigungen nicht viel
Parken nur für Anwohner: Seit 2015 weist Hamburg nach und nach neue Bewohnerparkzonen aus, die sich immer mehr über das ganze Stadtgebiet verteilen. Ein hoch emotionales Thema, das regelmäßig für Zündstoff sorgt: Besonders Schichtarbeitende leiden unter den neuen Vorschriften und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern. Die Behörde reagierte schließlich, schaffte Ausnahmegenehmigungen extra für diese Gruppen. Doch bisher sei noch kein einziger Antrag dafür von Polizei und Feuerwehr eingegangen – woran liegt das?
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Parken nur für Anwohner: Seit 2015 weist Hamburg nach und nach neue Bewohnerparkzonen aus, die sich immer mehr über das ganze Stadtgebiet verteilen. Ein hoch emotionales Thema, das regelmäßig für Zündstoff sorgt: Besonders Schichtarbeitende leiden unter den neuen Vorschriften und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern. Die Behörde reagierte schließlich, schaffte Ausnahmegenehmigungen extra für diese Gruppen. Doch bisher sei noch kein einziger Antrag dafür von Polizei und Feuerwehr eingegangen – woran liegt das?
Profitieren sollen von besagter Ausnahmegenehmigung Schichtarbeitende aller Branchen, deren Arbeit bis einschließlich 6 Uhr morgens beginnt. „Deren Anreise zum Arbeitsplatz fällt vornehmlich in die Zeit zwischen 1 Uhr und 4.30 Uhr morgens und damit in die Betriebspause des öffentlichen Nahverkehrs“, begründete die Verkehrsbehörde Ende Januar diesen Schritt.
Anwohnerparken Hamburg: Wer davon ausgenommen ist
Denn jeder, der nicht in dem jeweiligen Parkgebiet wohnt, muss einen Parkschein für drei Euro die Stunde mit einer Höchstdauer von drei Stunden ziehen. Nachts sei das Parken in den Zonen – üblicherweise zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens – laut Behörde bereits kostenlos.
„Der Prozess ist gut angelaufen“, bilanziert Sprecher Dennis Krämer. Bis jetzt seien 200 solcher Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende von insgesamt acht Unternehmen beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragt worden. Darunter befänden sich drei Krankenhäuser, allerdings keine Einrichtungen der Polizei oder Feuerwehr.
Darum beantragt die Polizei keine Ausnahmegenehmigungen
Das lässt aufhorchen. Immerhin war es gerade die Polizeigewerkschaft DPolG gewesen, die Lösungen für die Beamten gefordert hatte. Noch gehen die Ausnahmeregelungen aber am Arbeitsleben der Polizei vorbei: „Wir haben einfach andere Bedürfnisse“, erklärt jetzt Polizei-Sprecher Holger Vehren die fehlenden Anträge gegenüber der MOPO. Ein anderer Schichtrhythmus, längere Arbeitszeiten bei Einsätzen – „die Ausnahmegenehmigungen treffen nicht das, was Polizei und Feuerwehr als Schichtdienste haben. Zudem sind die Zeiten bei uns nicht in Stein gemeißelt.“
Neben einem hohen Verwaltungsaufwand seien auch die Preise für die Ausnahmegenehmigungen extrem hoch. „Anwohner zahlen 65 Euro im Jahr, die Institution pro Stück 100 bis 250 Euro“, sagt Vehren. Solange es kein abgestimmtes Verfahren gebe, würde die Polizei keine Anträge stellen.
Aus der BVM heißt es, dass seitens der Polizei aber auch bislang keine Bedürfnisse für Schichtarbeitende formuliert oder an den LBV herangetragen worden seien. Diese warte der LBV gerne ab, um dann weitere Gespräche führen zu können. Laut Polizei fanden bereits mehrere Gesprächsrunden diesbezüglich statt, die nächste Ende April.