18.000 Euro Schaden: Aber „Letzte Generation“-Aktivistin wehrt sich gegen Strafe
Ihr Einsatz für das Klima ist vehement und verstößt häufig gegen geltendes Recht: Die Gruppe „Letzte Generation“ macht immer wieder mit kontroversen Protestaktionen auf die Klimakrise aufmerksam. Ihre Mitglieder werden dafür inzwischen reihenweise verurteilt. Doch vor Gericht geben sie offenbar nicht schnell klein bei, wie dieses Beispiel aus Hamburg zeigt.
Eine Klimaaktivistin der Gruppe „Letzte Generation“ hat gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen Widerspruch eingelegt. Die Strafe war gegen sie nach einer Protestaktion auf dem Campus der Universität Hamburg verhängt worden.
Staatsanwaltschaft: Sachschaden beläuft sich auf 18.000 Euro
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen gemeinschaftliche Sachbeschädigung vor. Die Gruppe habe das Unigebäude mit „nicht oder nur schwer abwischbarer Farbe besprüht“, um Aufmerksamkeit für die Klimakatastrophe zu erzeugen.
Auch ein Transparent sei vom Vordach des Hörsaals entrollt worden. Er entstandene Sachschaden belaufe sich auf rund 18.000 Euro.
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Der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg startet am Montag. (doe)
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