x
x
x
Brokstedt
  • Kerzen und Blumen stehen und liegen im Bahnhof Brokstedt in einem Wartehäuschen. Bei der Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren am 25. Januar zwei junge Menschen getötet und fünf verletzt worden.
  • Foto: dpa

Vergewaltigung und Kindesmissbrauch: Weitere Verfahren gegen Brokstedt-Verdächtigen?

In einem Regionalzug soll er zwei Menschen erstochen und fünf weitere verletzt haben. Deswegen steht der staatenlose Ibrahim A. jetzt vor Gericht, doch anscheinend könnten noch weitere Strafverfahren dazu kommen. Aus vertraulichen Unterlagen, die der dpa vorliegen, geht hervor, dass es in der Vergangenheit in 24 Fällen Ermittlungen gegen A. gab, die teilweise eingestellt wurden. Jetzt könnten einige Verfahren wieder aufgenommen werden.

Die Justiz in NRW prüft in vier Fällen, ob sie Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter von Brokstedt wieder aufnimmt. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Düsseldorfer Innenministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gab es in NRW zwischen September 2015 und Januar 2021 genau 24 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Mann. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, rechtskräftig verurteilt wurde der Mann nur drei Mal.

Ibrahim A. wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch angezeigt

Der 33-Jährige soll in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen haben. Eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger starben, fünf Menschen wurden verletzt. Der Angreifer war schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt und von der Polizei auf dem Bahnhof von Brokstedt festgenommen worden.

In NRW hatte der staatenlose Palästinenser als Flüchtling unter anderem in Euskirchen gelebt. Die Stadt taucht 16 Mal als Tatort in der Liste der Verfahren auf. Insgesamt wurde der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Drogen, sexueller Belästigung, Sachbeschädigung, Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung Widerstandsunfähiger, Schwarzfahrens und Hausfriedensbruchs angezeigt.

Mehrere Verfahren gegen den Verdächtigen werden jetzt noch einmal überprüft

Laut dem vertraulichen Papier des Innenministeriums wurden manche Verfahren wegen Geringfügigkeit oder einem fehlenden hinreichenden Tatverdacht eingestellt. Nach der Unterschlagung eines Fahrrads für 700 Euro wurde dagegen Anklage erhoben – der Beschuldigte war aber nicht mehr zu finden. Daher wurde auch hier die Akte geschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren: Nach Messerattacke: Umgang mit Ibrahim A. wirft Fragen auf

Mehrere Verfahren wurden zudem wegen des Paragrafen 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Heißt: Ein zu erwartendes Urteil würde im Vergleich zu einem anderen, das noch aussteht, nicht ins Gewicht fallen. Solche Fälle sollen nun noch mal überprüft werden. (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp