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Rinderkadavern werden die Köpfe in einem Schlachthof abgeschnitten. (Symbolbild)
  • Foto: Imago

Rinder auf Schlachthof gequält: Tierärzte freigesprochen – weil Beweise fehlen

Es waren schockierende Aufnahmen von gequälten Rindern, die Tierschützer heimlich in einem Schlachthof gefilmt hatten. Eigentlich hätten Veterinäre solche Zustände verhindern müssen – nun wurden sie freigesprochen.

Im Prozess wegen Tierquälerei an einem Schlachthof sind zwei Veterinäre vom Amtsgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Taten hätten dem Tierarzt und der Tierärztin nicht mit einer für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden können, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bad Iburg am Mittwoch.

Beide Tierärzte – ein heute 65 Jahre alter Mann und eine heute 52 Jahre alten Frau – waren in dem Schlachthof als amtlich bestellte Veterinäre tätig. Der Schlachthof war im Herbst 2018 seitens des Landkreises geschlossen worden, nachdem Tierschützer heimlich aufgenommene Videos veröffentlichten, die gravierende Tierschutzverstöße zeigten. Zu sehen waren teils kranke und alte Tiere, die nicht mehr in der Lage waren, zu gehen. Sie wurden mit Seilwinden unter großen Schmerzen aus den Tiertransportern gezogen. Zum Teil wurden laut Anklage auch Elektroschocker genommen, um sie von dem Anhänger zu scheuchen. In einigen Fällen sollen auch tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben worden sein.

Tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben

Den Tierärzten war seitens der Anklage vorgeworfen worden, nicht gegen die Tierquälereien eingeschritten zu sein. Bei der Frage der Anlieferung der toten Tiere sollen sie Beihilfe zum Verstoß gegen die Lebensmittelhygieneverordnung geleistet haben – bereits tot angelieferte Tiere dürfen nicht als Lebensmittel verkauft werden.

All diese Vorwürfe hätten aus Sicht des Gerichts letztlich nicht bewiesen werden können, sagte die Sprecherin. Auf den Videoaufnahmen, auf denen die Tiermediziner zu sehen sind, wurden die angelieferten Rinder erst betäubt und dann vom Transporter gezogen, was rechtlich in Ordnung war. Es habe keine Zeugenaussage gegeben, mit der den Veterinären nachgewiesen werden könnte, dass sie von den Tierschutzverstößen wussten. Und nach Aussage des früheren Schlachthofchefs seien zwar tote Tiere angenommen, aber nicht in den Lebensmittelkreislauf gebracht worden.

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Zwar habe man den beiden Amtsveterinären Versäumnisse nachweisen können, diese seien aber nicht strafbewehrt, sagte die Gerichtssprecherin. So sei es regelwidrig gewesen, dass die Tierärzte in vielen Fällen nicht schon bei der Anlieferung der Tiere zugegen waren. Um die Genussfähigkeit des Fleisches bestätigen zu können, hätte es auch eine Lebendschau des Schlachttieres geben müssen. Dieser Verstoß sei aber nicht strafbar gewesen, sagte die Gerichtssprecherin: „Es gibt kein Strafgesetz, was das unter Strafe stellt.“

Möglicherweise hätten sich die Tierärzte in diesem Fall des Betrugs schuldig gemacht, weil sie unberechtigterweise Fleisch als Lebensmittel freigegeben haben. Das sei aber nicht angeklagt gewesen.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft habe nun eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen, sagte die Gerichtssprecherin.(dpa)

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