Nach historischem Urteil: Hamburger Bezirkschef sagt Falschparkern den Kampf an
Es nennt sich aufgesetztes Parken und ist in den meisten Großstädten, auch in Hamburg, überall zu sehen: Viele Autos stehen mit zwei Reifen auf der Straße und zwei auf dem Gehweg. Dabei ist diese Art des Parkens in den meisten Fällen nicht erlaubt, Autofahrer pochen allerdings auf ihr Gewohnheitsrecht. Ein Gericht in Bremen hat jetzt entschieden, dass die Stadt dagegen vorgehen muss. Michael Werner-Boelz (Grüne), Bezirkschef von Hamburg-Nord, sieht in dem Urteil einen echten Hoffnungsschimmer in seinem Kampf gegen Falschparker.
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Es nennt sich aufgesetztes Parken und ist in den meisten Großstädten, auch in Hamburg, überall zu sehen: Viele Autos stehen mit zwei Reifen auf der Straße und zwei auf dem Gehweg. Dabei ist diese Art des Parkens in den meisten Fällen nicht erlaubt, Autofahrer pochen allerdings auf ihr Gewohnheitsrecht. Ein Gericht in Bremen hat jetzt entschieden, dass die Stadt dagegen vorgehen muss. Michael Werner-Boelz (Grüne), Bezirkschef von Hamburg-Nord, sieht in dem Urteil einen echten Hoffnungsschimmer in seinem Kampf gegen Falschparker.
„Ich setze mich seit vielen Jahren gegen das illegale Parken, vor allem in hochverdichteten Quartieren, ein“, sagt der Grünen-Politiker der MOPO. „Denn es schränkt nicht nur den Begegnungsverkehr von Fußgänger:innen ein, es ist insbesondere für alle mobilitätseingeschränkten Personen eine Zumutung.“
Aufgesetztes Parken: Bremer Anwohner zogen vor Gericht
Laut der Straßenverkehrsordnung ist das aufgesetzte Parken auf Gehwegen nur für Abschnitte erlaubt, die mit dem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet sind. Das ist in vielen Straßen nicht der Fall, wird aber von Autofahrern gekonnt ignoriert, die dabei teilweise Kanaldeckel von Gas- und Wasserleitungen zuparken. Fußgänger müssen im schlimmsten Fall auf die Straße ausweichen, für Rollstühle und Kinderwagen ist erst recht kein Platz.
Fünf Anwohner des Bremer Stadtteils Finndorff wollten das nicht länger hinnehmen und zogen gegen die Verkehrsbehörde vor Gericht. Mitte Dezember verhandelte das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz, in der ersten hatten die Anwohner bereits Recht bekommen. Die genaue Urteilsbegründung steht zwar noch aus, die Richter informierten die Beteiligten allerdings bereits über eine Tendenz: Die besagt, dass die Stadt künftig auf Beschwerden gegen das aufgesetzte Parken reagieren muss. In welcher Form, ist allerdings noch unklar.
Bezirkschef will gegen illegales Parken vorgehen
Werner-Boelz freut sich jedenfalls über das Urteil. „Viel zu lange wurde dieses illegale Verhalten der Pkw-Halter:innen geduldet“, sagt er. Er bezeichnet die Entscheidung als „echten Hoffnungsschimmer.“ Wenn dadurch künftig auch in anderen Kommunen, wie Hamburg, illegales Parken auf den Gehwegen entsprechend geahndet werden würde, profitiere vor allem der Fußverkehr davon.
Währenddessen kämpft der Grünen-Bezirkschef bereits seit Monaten darum, das Senkrecht-Parken in der Husumer Straße, die durch Eppendorf und Hoheluft-Ost verläuft, zu unterbinden. Wie in vielen Innenstadtvierteln üblich, stehen die Autos dort dicht an dicht quer zur Fahrbahn. Auch das ist eigentlich gar nicht erlaubt – hat sich aber so durchgesetzt.
Damit soll bald Schluss sein. Geht es nach Werner-Boelz, müssen die Autofahrer dort in Zukunft längs parken. Dadurch würden allerdings 200 Parkplätze wegfallen. Dagegen formierte sich bereits Widerstand, die CDU in Hamburg-Nord warf dem Bezirkschef vor, die Öffentlichkeit dabei zu übergehen. Das Thema wurde bereits mehrfach vertagt, die nächste Sitzung dazu ist für den 16. Januar angesetzt.