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Das am Samstag notgelandete Privatflugzeug steht in einem Rapsfeld bei Mechow.
  • Das am Samstag notgelandete Privatflugzeug steht in einem Rapsfeld bei Mechow.
  • Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Im Norden steht ein Flugzeug im Rapsfeld – und darf nicht weg

Eine einmotorige Propellermaschine auf einem freien Feld mitten im Winterraps im Kreis Herzogtum Lauenburg ist ein ungewöhnlicher Anblick. Die Landung nach einem Triebwerksausfall ging gut. Aber mit dem Start auf dem Feld wird es schwierig.

Ein Start der auf einem Rapsfeld bei Mechow im Kreis Herzogtum Lauenburg gelandeten Propellermaschine ist nach Angaben des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Pilot musste notlanden – Flugzeug-Start nur unter Bedingungen möglich

Das einmotorige Flugzeug war am Samstag kurz nach dem Start in Lübeck mit Triebwerksausfall sicher auf dem Acker gelandet. Der Pilot, der allein an Bord war, blieb unverletzt.

Voraussetzung für die Genehmigung eines Starts sei die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit des Flugzeugs durch einen Sachverständigen, teilte der LBV.SH mit. Dieser Gutachter müsse über eine Zulassung des Luftfahrtbundesamts verfügen. Die Prüfung müsse der Halter des Flugzeugs beantragen.

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Grundsätzlich komme dann ein Start von dem Feld in Betracht. Da es ein Start außerhalb eines Flugplatzes wäre, müsste dazu aber noch eine Genehmigung nach Paragraf 25 des Luftverkehrsgesetzes beim LBV.SH beantragt werden. Der LBV.SH würde dann prüfen, ob das Gelände einen sicheren Start ermöglicht. (dpa/mp)

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