Welpenhandel: Trio soll Tiere gequält haben – überraschendes Urteil
War ihnen Geld wichtiger als das Leben der kleinen Hundebabys? Das legt zumindest die Anklage nahe. Monika P. (28), Wladislaw M. (30) und Denis J. (28) sollen viel zu junge Welpen aus Polen geholt und hier verkauft haben. Als die Tiere gefunden wurden, waren sie krank und unterernährt. Ein Hundebaby wurde tot aufgefunden. Jetzt ist das überraschende Urteil gegen das Trio vor dem Amtsgericht Harburg gefallen.
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War ihnen Geld wichtiger als das Leben der kleinen Hundebabys? Das legt zumindest die Anklage nahe. Monika P. (28), Wladislaw M. (30) und Denis J. (28) sollen viel zu junge Welpen aus Polen geholt und hier verkauft haben. Als die Tiere gefunden wurden, waren sie krank und unterernährt. Ein Hundebaby wurde tot aufgefunden. Am Mittwoch ist das überraschende Urteil gegen das Trio vor dem Amtsgericht Harburg gefallen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft hatte es in sich: Dem Trio wurde gemeinschaftlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen vorgeworfen. Doch das Urteil fiel milde aus: Nur zwei der Angeklagten wurden verurteilt – zu niedrigen Geldstrafen.
Hamburg: Urteil im Welpenhandel-Prozess gefallen
Die Drei sollen laut Anklage zwischen November 2018 und März 2019 zehn Hundewelpen von Polen nach Hamburg transportiert haben, um sie hier gewinnbringend zu verkaufen. Dabei waren die kleinen Mischlinge noch nicht einmal acht Wochen alt und damit deutlich zu jung, um von der Mutter getrennt zu werden.
In einer Wohnung im Schehakstieg und einem kleinen Häuschen in einem Heimfelder Kleingarten sollen sie die Welpen untergebracht haben – ohne ausreichend Wasser und Nahrung. Als die Tiere im März 2019 gefunden wurden, waren sie untergewichtig, krank und ungeimpft. Ein Welpe wurde in der Hütte im Kleingarten tot aufgefunden.
Prozess im Welpenhandel: Ein Freispruch, zwei Geldstrafen
Im Prozess bestritt Monika P. mit der Sache etwas zu tun zu haben. Ihrem Ex-Freund hätten die Hunde gehört. Wladislaw M. versuchte während der Befragung einer Tierärztin und Pathologin vor Gericht den Eindruck zu erwecken, die Hunde hätten aufgrund ihrer Krankheiten nichts gefressen. Ein Laie habe den schlechten Gesundheitszustand der Tiere nicht bemerken können, so seine Argumentationslinie.
Denis J. war der Einzige, der einen Verteidiger an seiner Seite hatte. Das Grundstück im Kleingarten, auf dem die Hunde gefunden wurden, ist von ihm gepachtet. Er sei jedoch unschuldig, ein Freund habe das Häuschen in besagter Zeit genutzt, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verlauten.
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Nun ist das Urteil gefallen: Wladislaw M. wurde wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und die grundlose Tötung des kleinen Hundes zu 30 Tagessätzen à 60 Euro, also 1800 Euro, verurteilt. Denis J. bekam wegen denselben Anklagepunkte eine Strafe von 30 Tagessätzen je 45 Euro (zusammen 1350 Euro).
Monika P. wurde hingegen in allen drei Fällen freigesprochen. Man habe ihr nicht nachweisen können, dass sie in die Taten involviert war oder von ihnen Kenntnis hatte.