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  • Regelmäßiges Lüften ist Vorschrift an Hamburger Schulen.
  • Foto: picture alliance/dpa

Masken und Anwesenheitspflicht: Das Ringen um den Königsweg für Hamburgs Schulen

An Hamburger Schulen gilt ab jetzt Maskenpflicht für alle Oberstufenschüler. Elternvertretern und Lehrergewerkschaft reicht das nicht – und auch das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Lehrkräften. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum gilt die Maskenpflicht in Hamburg nur für die Oberstufe?

Wie das RKI unter Berufung auf internationale Studien erklärt, können sich Kinder zwar mit Corona infizieren, sind aber nicht so anfällig wie Erwachsene. Mit zunehmendem Alter werden sie aber immer empfänglicher für das Virus und nähern sich auch hinsichtlich der Infektiosität den Erwachsenen an. Darum bleiben Mittelstufe und Grundschulen in Hamburg (noch) maskenfrei.

Gibt es ein Szenario, ab der die Schulen wieder geschlossen werden? 

Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde zur MOPO: „Nein. Der Senat orientiert alle Maßnahmen daran, dass Kitas und Schulen als allerletzte geschlossen würden.“ Das RKI empfiehlt allerdings ab einem 7-Tage-Inzidenzwert 50, den Hamburg nun erreicht hat, lokale Schulschließungen „zu prüfen“. Auch wird das Teilen von Klassen empfohlen, was in Hamburg ebenfalls nicht geplant ist. Begründung: „Die aktuellen Lüftungs- und Masken-Regelungen minimieren die Risiken ausreichend.“

Wie regeln andere Bundesländer die Maskenpflicht an Schulen?

Unterschiedlich. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa müssen die Schüler ab Klasse 5 mit Maske dem Unterricht folgen. In Berlin gilt die Maskenpflicht nur für Berufsschüler, allgemeinbildende Schulen können selbst entscheiden. 

Was fordert die Elternkammer vom Schulsenator?

Die Elternvertretung möchte die Anwesenheitspflicht in der Schule vorübergehend ersetzen durch eine Unterrichtspflicht, die auch per Online-Unterricht zuhause erfüllt werden kann. Eltern sollen entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Sollten die Kinder weiterhin zum Schulbesuch verpflichtet sein, fordert die Elternkammer, dass die Klassen aufgeteilt werden. Die eine Hälfte soll den Unterricht im Klassenzimmer verfolgen, die andere per Laptop aus einem anderen Raum. Dazu müsse man auch Fachräume und Turnhallen nutzen. Als Aufsicht für die „Bildschirmgruppe“ könnten Honorarkräfte oder Eltern einspringen. Auch die Lehrergewerkschaft GEW fordert die Anmietung größerer Räumen, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Anwesenheitspflicht aussetzen – was sagt die Schulbehörde dazu?

Behördensprecher Peter Albrecht:„Wir sind zunehmend verwundert, dass bundesweit überall die Eltern den normalen Unterricht fordern und nur die Hamburger Elternkammer den Präsenzunterricht bekämpft. Schulen sind keine Hotspots. Außerdem besteht die Gefahr, dass alle möglichen Sekten und Islamisten eine Freiwilligkeit ausnützen und ihre Kinder aus ganz anderen Gründen nicht zur Schule schicken würde.“

Gibt es Schulen, an denen das vorgeschrieben Stoßlüften nicht möglich ist, weil die Fenster verschraubt sind? 

Peter Albrecht: „Die Sorgen haben sich nicht bestätigt. Im Rahmen einer Begehung hat Schulbau Hamburg festgestellt, dass 99,5 Prozent der rund 12.000 Unterrichtsräume gut gelüftet werden können. Lediglich in 68 Unterrichtsräumen lassen sich die Fenster nicht ausreichend öffnen.“

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Regelmäßiges Lüften ist Vorschrift an Hamburger Schulen.

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picture alliance/dpa

Wie viele bestätigte Coronafälle von Lehrern und Schülern gab es bisher? 

Seit Schuljahresbeginn sind 408 COVID-Infektionen aus 163 Schulen gemeldet worden, davon 346 Schülerinnen und Schüler, 27 Lehrkräfte und 35 andere Schulbeschäftigte. Insgesamt 117 Klassen oder Teilklassen waren in Quarantäne. Nach Angaben der Schulbehörde erfolgten 90 Prozent der Infektionen in der Freizeit.

Wie viele Lehrkräfte sind aktuell nicht in den Schulen präsent, weil sie zu einer Risikogruppe gehören? 

307 Lehrkräfte plus 68 weitere Pädagogen. Das macht insgesamt 1,7 Prozent aller Fachkräfte aus

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