Katharina Fegebank stellt die Forderung der Gleichstellungsministerien vor

Die Gleichstellungsministerien wollen, dass geschönte Bilder gekennzeichnet werden. (Symbolbild) Foto: dpa/Georg Wendt

Kommt jetzt die Kennzeichnungspflicht für retuschierte Fotos?

Vor allem bei jungen Menschen sind soziale Medien fester Bestandteil des Alltags. Nun wollen die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Kennzeichnungspflicht von geschönten Bildern in den sozialen Netzwerken.

„Die bei Social Media und in der Werbung eingesetzten Beauty-Filter prägen nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal bei Mädchen und Frauen, weil einfach nicht mehr erkennbar ist, welche Fotos sind bearbeitet und welche sind es nicht“, so Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) nach der Konferenz der Gleichstellungsministerien am Freitag in Hamburg.

Beauty-Filter bald nur noch mit Kennzeichnung?

„Wir sollten uns nicht von digitalen Tools vorschreiben lassen, was als schön zu gelten hat und was nicht“, sagte Fegebank. Deshalb sei die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert worden, rechtliche Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von retuschierten Werbebildern und den Einsatz von Beauty-Filtern einzuführen.

Gelten soll die Regelung für alle kommerziell Tätigen sowie für Influencerinnen und Influencer mit hoher Reichweite. „Da geht man von circa 10.000 Followern aus“, sagte Fegebank. Betreffen soll die Neuregelung Videos oder Fotos, bei denen mit einer Bildbearbeitung Gesicht, Körper, Haut oder Haare verändert wurden, und die in sozialen Netzwerken gezeigt oder auch zu Werbezwecken zugänglich gemacht werden sollen. (dpa/mp)

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